EuGH gibt Konzern endgültig recht Post darf Milliarden-Beihilfe behalten

Stand: 02.09.2010 15:44 Uhr

Entscheidung nach achtjährigem Rechtsstreit: Die Post darf Beihilfezahlungen aus den 90er-Jahren behalten, die sich samt Zinsen inzwischen auf mehr als eine Milliarde Euro belaufen. Der EuGH gab dem Konzern in letzter Instanz recht. Die Kommission prüft aber noch weitere Zahlungen - der Streit geht weiter.

Die Deutsche Post hat einen jahrelangen Streit um angebliche Subventionen für ihren Paketdienst abschließend gewonnen. Laut einem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg bleibt dem Unternehmen eine Rückzahlung an den Bund von mehr als einer Milliarde Euro endgültig erspart. Die unterlegene EU-Kommission war in Luxemburg vom Paketdienst UPS sowie vom Bundesverband Internationaler Express- und Kurierdienste in Frankfurt unterstützt worden.

Beihilfen seit acht Jahren strittig

Die Europäische Kommission hatte die Post 2002 verpflichtet, staatliche Beihilfen für den universellen Briefdienst an die Regierung zurückzuzahlen. Die Post habe die Mittel zur Subventionierung ihres Paketdienstes benutzt und damit gegen EU-Wettbewerbsrecht verstoßen. Ursprünglich handelte es sich um eine Summe von 572 Millionen Euro, die sich bis zum Zeitpunkt der Zahlung an den Bund 2003 mit Zinsen jedoch auf gut 900 Millionen Euro erhöhte - mittlerweile geht um es um mehr als eine Milliarde Euro. Die Post hatte gegen die Entscheidung der EU-Wettbewerbsaufsicht geklagt und bereits vor dem EU-Gericht erster Instanz Recht bekommen. Daraufhin zahlte der Bund, der in diesem Rechtsstreit auf Seiten der Post stand, das Geld an die Post zurück.

Post-Pakete

Zulässige oder unzulässige Beihilfe? Der Streit zwischen Post und EU-Kommission dauert bereits acht Jahre.

Beihilfen sind für sogenannte gemeinwirtschaftliche Aufgaben der Post erlaubt. Sie werden darin gesehen, dass Briefe und Pakete in dünn besiedelten Regionen, etwa aus dem Bayerischen Wald auf eine Nordseehallig, nicht mehr kosten als zwischen Ballungsräumen. Solche Universaldienste dürfen auch nach EU-Recht staatlich reguliert und gestützt werden. Die Kommission hatte aber bemängelt, dass nicht alle Beihilfen dafür genutzt worden seien. Laut den Gerichten fehlten aber dafür die Belege.

Post weiter im Visier der Kommission

Der Streit über staatliche Beihilfen für die Deutsche Post ist auch nach deren Erfolg vor Gericht noch nicht ausgestanden. Die EU-Kommission halte eine 2007 begonnene Prüfung sämtlicher Ausgleichszahlungen des Staates an die Post aufrecht, erklärte die Sprecherin von EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia. Dabei solle festgestellt werden, ob es sich bei den Zahlungen um Staatsbeihilfen handele und ob diese vereinbar seien mit EU-Wettbewerbsrecht. "Derzeit erwarten wir eine Entscheidung darüber im kommenden Jahr", sagte die Sprecherin der Nachrichtenagentur Reuters.

Aktenzeichen: C-399/08