Brüssel legt neue Richtlinie vor Harte Strafen für Beschäftigung illegaler Einwanderer

Stand: 24.08.2007 05:39 Uhr

Wer illegalen Einwanderern aus Nicht-EU-Staaten Arbeit gibt, kann für die unterschlagenen Sozialabgaben und die Kosten der Abschiebung zur Kasse gebeten werden. Dies sieht eine neue Richtlinie vor, die die EU-Kommission vorgelegt hat. Die EU-Staaten und das EU-Parlament müssen noch zustimmen.

Firmen und Privatleuten drohen bei der Beschäftigung illegaler Einwanderer künftig europaweit harte Geld- und Haftstrafen. Das sieht eine Richtlinie vor, die die EU-Kommission vorgelegt hat. Wer Einwanderern aus Nicht-EU-Staaten Arbeit gibt, obwohl sie keine Aufenthaltserlaubnis haben, kann für die unterschlagenen Sozialabgaben und die Kosten der Abschiebung zur Kasse gebeten werden. Firmen droht eine fünfjährige Sperre von Beihilfen aus Brüssel und öffentlichen Aufträgen. In besonders schweren Fällen können Haftstrafen verhängt werden. Die Mitgliedstaaten sollen ihre Kontrollen deutlich verschärfen. Dem Vorschlag müssen noch die EU-Staaten und das Europaparlament zustimmen.

"Die Möglichkeit, eine illegale Beschäftigung zu finden, ist der Hauptantrieb für die illegale Einwanderung", erklärte EU-Justizkommissar Franco Frattini. Ins Visier nimmt Frattini mit seinem Richtlinienvorschlag vor allem die Baubranche sowie Obst- und Gemüseproduzenten und Hotelliers in südlichen Ländern, die Einwanderer als billige Saisonkräfte einsetzen. Aber auch wer eine Putzfrau aus der Ukraine oder Ecuador schwarz für sich arbeiten lässt, muss die Kontrollen fürchten.

"Sklavenähnliche Bedingungen"

Nach Angaben der Kommission leben in der EU drei bis acht Millionen Menschen aus Nicht-EU-Staaten ohne Papiere. Ihre Zahl wachse jährlich um bis zu 500.000. Ausbeutung und "sklavenähnliche Bedingungen" seien bei ihrer Beschäftigung häufig Realität. Dies reiche von Stundenlöhnen von nur drei Euro bis zu Arbeitszeiten von bis zu 16 Stunden am Tag, hieß es. Um die legale Einwanderung zu stärken, will Frattini im September eine europäische "Blue Card" vorschlagen. Die befristete Arbeitserlaubnis orientiert sich am Modell der US-"Green Card".