E.ON-Offerte für Endesa EU geht gegen spanische Übernahmevorschrift vor

Stand: 03.05.2006 12:02 Uhr

Die EU-Kommission hat juristische Maßnahmen gegen Spanien wegen der dort geltenden Übernahmerichtlinien für den Energiesektor eingeleitet. Diese Vorschrift soll etwa den Stromversorger Endesa davor bewahren, vom deutschen E.ON-Konzern gekauft zu werden. Ein Verstoß gegen das Gebot des Binnenmarktes, meint Brüssel.

Die EU-Kommission geht gegen die Schutzmaßnahmen der spanischen Regierung für den heimischen Energiesektor vor. Die Behörde leitete ein Verfahren wegen Vertragsverletzung gegen Spanien ein, teilte ein Kommissionssprecher mit. Dabei wird das von der spanischen Regierung erlassene Dekret zum Schutz des nationalen Stromversorgers Endesa vor Übernahmen aus dem Ausland juristisch überprüft.

Die spanische Regierung versucht mit dem erst im Februar verabschiedeten Dekret, die Übernahmeofferte des deutschen E.ON-Konzerns für Endesa zu unterlaufen. Die Kommission hatte schon im Vorfeld Bedenken gegen die spanische Regelung geäußert. Diese erlaubt die Blockade einer Übernahme, sobald dadurch die strategischen Interessen des Landes gefährdet sind. Brüssel hatte Madrid mehrfach gewarnt, das Gesetz widerspreche dem Gebot des freien europäischen Binnenmarktes.

Punktsieg für E.ON

Die Einleitung des Verfahrens ist ein weiterer Punktsieg für E.ON, nachdem die Kommission vergangene Woche wettbewerbsrechtlich grünes Licht für die Übernahme von Endesa durch den Düsseldorfer Konzern gegeben hatte. Madrid befürwortet aber eine Übernahme Endesas durch den heimischen Versorger Gas Natural, obwohl Endesa selbst diesen Zusammenschluss ablehnt.