"Unentschuldbare" Fehler bei Übernahmeverbot EU-Kommission muss Schadensersatz zahlen

Stand: 11.07.2007 13:18 Uhr

Ein EU-Gericht hat dem französischen Elektrokonzern Schneider Electric im Streit mit der EU-Kommission Recht gegeben. Beim Verbot der Übernahme des Konkurrenten Legrand habe sie schwere Fehler begangen. Daher wurde die Behörde zum ersten Mal überhaupt zu Schadensersatz verurteilt.

In einem Streit um die Blockade einer Übernahme hat die EU-Kommission vor Gericht eine empfindliche Niederlage erlitten. Wegen schwerwiegender Fehler beim Verbot der Übernahme des französischen Elektrokonzerns Legrand durch den Konkurrenten Schneider Electric muss die Behörde Schneider die dadurch entstandenen Verluste zu zwei Dritteln erstatten. Das entschied das europäische Gericht erster Instanz in Luxemburg. Schneider Electric hatte 1,66 Milliarden Euro Schadensersatz gefordert. Die genaue Schadenshöhe soll nun durch unabhängige Gutachter ermittelt werden.

Die EU-Kommission hatte 2001 die Pläne der beiden Konzerne verboten, Schneider musste daraufhin die bereits übernommenen Anteile an Legrand wieder verkaufen. Beim Verbot wurden nach einem früheren Urteil der EU-Richter aber die Rechte von Schneider erheblich verletzt. Schneider sei vor dem Verbot nicht angehört worden und habe deshalb auch keine Möglichkeit gehabt, Abhilfemaßnahmen anzubieten, die die Fusion vielleicht doch ermöglicht hätten, hieß es damals. Außerdem habe die Kommission damals die wirtschaftliche Macht des Konzerns nach der Fusion überschätzt.

"Erhebliche" und "unentschuldbare" Fehler

Auf die Schadensersatzklage Schneiders hin bezeichnete das Gericht diese Fehler der Kommission nun als so "erheblich" und "unentschuldbar", dass die Behörde dafür haften müsse. Die EU müsse aber nur zwei Drittel des entstanden Schadens tragen, da Schneider fusioniert habe, ohne zuvor die Entscheidung der Kommission abzuwarten.

Mit der Entscheidung wurde Brüssel erstmals wegen eines solchen Fehlers zu einer Entschädigung verurteilt. Die EU-Kommission kann allerdings vor dem Europäischen Gerichtshof Berufung einlegen. Die gescheiterte Übernahme hatte damals ein Volumen von 6,7 Milliarden Euro.