Konflikt um Steuern auf Gewinne EU-Streit mit Schweiz spitzt sich zu

Stand: 24.08.2007 12:42 Uhr

Die Europäische Union hat die Schweiz aufgefordert, in der EU tätige Unternehmen steuerlich nicht weiter zu begünstigen. Brüssel sieht im Verhalten der Schweiz einen Verstoß gegen ein Freihandelsabkommen von 1972, das dem Alpenstaat einen privilegierten Zugang zum EU-Binnenmarkt eröffnete.

Die EU-Kommission geht gegen Steuervorteile für Unternehmen in der Schweiz vor. Die Behörde erklärte in Straßburg Regelungen mehrerer Schweizer Kantone für illegal, wonach Gewinne in EU-Staaten geringer besteuert werden als Gewinne in der Schweiz. Dies habe internationale Unternehmen in die Kantone Zug oder Schwyz gelockt.

Die EU habe nichts gegen Steuerwettbewerb, doch dürften Gewinne aus dem Inland nicht anders besteuert werden als Gewinne aus dem Ausland, erklärte Außenkommissarin Benita Ferrero-Waldner. Es handele sich um illegale Subventionen. Die Kommission will nun mit der Schweiz formelle Verhandlungen über eine Änderung aufnehmen.

Schweizer Steuersystem ist EU ein Dorn im Auge

Die EU versucht schon seit Jahren Druck auf die Schweiz auszuüben, um das Steuersystem zu ändern. Viele in der EU tätige Firmen haben ihren Sitz dort, um von den niedrigen Steuern zu profitieren. Die Kommission reagierte auf Beschwerden von EU-Staaten, Abgeordneten und auch Unternehmen, die für sich Wettbewerbsnachteile sehen. Die Schweiz gehört zwar nicht der EU an, die Kommission sieht in den Steuerregeln aber einen Verstoß gegen das 1972 zwischen der Schweiz und der EU abgeschlossene Freihandelsabkommen. "Die Schweiz genießt einen bevorzugten Zugang zum Binnenmarkt und muss die damit verbundenen Pflichten akzeptieren", sagte Ferrero-Waldner.

Schweiz wehrt sich gegen Kritik

Die Schweizer Regierung wies die EU-Kritik zurück. Zwischen der Schweiz und der EU gebe es keine Vereinbarungen über Unternehmenssteuern und deshalb könne die Schweiz auch nicht gegen Verträge verstoßen haben. Das Freihandelsabkommen regele lediglich den Warenverkehr und sei keine Grundlage für eine Beurteilung der Unternehmenssteuern unter Wettbewerbsgesichtspunkten.