Entscheidung des Europäischen Gerichtshof Ebay muss stärker gegen Markenverstöße vorgehen

Stand: 12.07.2011 15:07 Uhr

Ebay muss für Markenrechtverstöße der Händler haften, wenn es deren illegalen Angebote etwa mit Werbung aktiv unterstützt oder Hinweise auf gefälschte Produkte ignoriert. Dies hat nun der Europäische Gerichtshof entschieden. Der Internet-Handelsplatz traf inzwischen Maßnahmen gegen den Betrug.

Internethandelsplätze wie ebay können sich nicht aus der Verantwortung stehlen, wenn auf ihren Seiten Markenrecht verletzt wird. Dies geht aus einem heute veröffentlichten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg hervor. Die Mitgliedsstaaten können die Betreiber verpflichten, Markenrechtsverstöße vorzubeugen und zu beenden.

Konkret ging es in dem vorliegenden Fall um einen Streit zwischen ebay und L'Oréal. Weil auf der Plattform in Großbritannien mehrfach Fälschungen sowie unverkäufliche Muster des französischen Kosmetikriesen L'Oréal angeboten worden waren, hatte der Konzern geklagt. Ebay mache sich mitschuldig, weil das Unternehmen Schlüsselwörter, die Marken des Konzerns entsprächen, kaufe und die Nutzer zu unrechtmäßig gehandelte Produkten weiterleitete, entschieden die Richter.

Ein britisches Gericht, vor dem der Fall zunächst verhandelt worden war, hatte sich an die Luxemburger Richter gewandt. Diese wiesen die Entscheidung im Einzelfall zwar den nationalen Gerichten zu. Sie stellten aber klar, dass auch im Onlinehandel der Schutz geistigen Eigentums gewährleistet werden muss.

Richter: Ebay steht in der Verantwortung

Nach Überzeugung des EuGH kann sich ebay nicht auf Ausnahmeregelungen zur Verantwortlichkeit bei Markenrechtsverstößen berufen, wenn es professionelle Händler beim Verkauf aktiv unterstützt. Ebay könne sich in solchen Fällen Kenntnisse über die beworbenen Angebote verschaffen und müsse diese Möglichkeit auch nutzen, urteilte das Gericht.

US-Gericht entschied ähnlich

Ähnlich hatte 2010 der Oberste Gerichtshof der USA auf eine Klage des Luxusjuweliers Tiffany entschieden: Ebay müsse nicht selbst die Echtheit aller auf seiner Plattform angebotenen Waren prüfen; vielmehr müssten die Markeninhaber Fälschungen bei ebay anzeigen und der Internet-Marktplatz dann darauf reagieren. In Frankreich hatte eBay 2008 einen ähnlichen Prozess gegen die Luxusgüter-Gruppe LVMH verloren.

Im Zuge dieser Streitfälle hat eBay inzwischen ein System entwickelt, das es den Herstellern ermöglicht, angebotene Produkte etwa als Fälschungen anzuzeigen. In solchen Fällen wird das ebay-Konto des Anbieters gesperrt.

Aktenzeichen: C-324/09