Hintergrund

Chronologie Der Dauerstreit zwischen EU und Microsoft

Stand: 27.06.2012 12:00 Uhr

1998: Das Software-Unternehmen Sun Microsystems legt gegen den Konkurrenten Microsoft Beschwerde bei der EU-Kommission ein. Der Vorwurf: Microsoft missbrauche seine beherrschende Stellung auf dem Markt für PC-Betriebssysteme.

Februar 2000: Die EU-Kommission leitet eine Untersuchung ein. Im Zentrum steht die Anschuldigung, dass Microsoft durch Verknüpfung seines PC-Betriebssystems Windows mit einer neuen Server-Software die Kombination von Windows mit Konkurrenzprodukten praktisch ausschließe.

August 2001: Das Verfahren wird ausgeweitet: Die Kommission kritisiert, dass Microsoft seine neue Software zum Abspielen von Musik und Videos, den Media Player, an sein Betriebssystem Windows gekoppelt habe. Microsoft schränke damit die Möglichkeiten von PC-Herstellern und Verbrauchern ein, ein Konkurrenzprodukt auszuwählen, zumal sich der Media Player nicht ohne weiteres entfernen lasse.

März 2004: Die EU-Kommission verhängt eine Rekordstrafe von 497 Millionen Euro gegen Microsoft "wegen Missbrauchs seiner Marktmacht in der EU". Zudem verpflichtet sie den US-Konzern, die Schnittstellen-Informationen offenzulegen, die die Wettbewerber brauchen, damit ihre Software-Produkte mit Windows-PC- und Server-Software kommunizieren können. Weiter verlangt die Kommission, Microsoft müsse das Betriebssystem Windows künftig auch ohne den Media Player anbieten.

Juni 2004: Microsoft legt gegen die Entscheidung der Kommission Klage vor dem Europäischen Gericht erster Instanz ein.

Juli 2006: Nach mehreren Warnungen an Microsoft verhängt die Kommission eine zweite Geldstrafe von 281 Millionen Euro, weil das Unternehmen die Verpflichtung zur vollständigen Offenlegung der Schnittstellen-Informationen nicht erfüllt habe.

März 2007: Die Kommission hält Microsoft vor, für die Bereitstellung der Schnittstellen-Informationen überhöhte Preise zu verlangen und droht, deshalb rückwirkend zum 1. August Geldstrafen von drei Millionen Euro täglich zu verhängen. Gegenwärtig prüft die Kommission die Antwort Microsofts auf diese Vorwürfe.

September 2007: Das Europäische Gericht erster Instanz bestätigt die Kommissionsentscheidung von März 2004.

Oktober 2007: Microsoft sagt zu, die wichtigsten Auflagen der Wettbewerbsbehörden zu erfüllen und seine Programme der Konkurrenz zu öffnen.

Januar 2008: Die EU-Kommission eröffnet zwei neue Wettbewerbsverfahren gegen den US-Softwarekonzern. Erneut geht es um sogenannte Schnittstelleninformationen, aber auch um eine Beschwerde des norwegischen Browserherstellers Opera.

Februar 2008: Die EU-Kommission verhängt ein Rekordbußgeld gegen Microsoft: 900 Millionen Euro soll der Konzern zahlen, weil er von 2004 bis Oktober 2007 die Auflagen der Behörde nicht erfüllt habe. Insgesamt belaufen sich die EU-Bußgelder gegen den Softwarehersteller nun auf nahezu 1,7 Milliarden Euro.

Mai 2008: Microsoft klagt vor dem Europäischen Gericht erster Instanz gegen das 900-Millionen-Euro-Bußgeld.

Juni 2012: Das zweithöchste EU-Gericht bestätigt die Strafe im Wesentlichen. Allerdings reduzieren die Richter die Höhe der Zwangsgelder um 39 Millionen Euro auf 860 Millionen Euro.