BGH kippt Kieler Urteil Prozess gegen Mobilcom-Gründer wird neu aufgerollt

Stand: 29.04.2010 15:51 Uhr

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen den Gründer und früheren Chef der Telefonfirma Mobilcom, Schmid, gekippt. Das Landgericht Kiel hatte ihn wegen "Beiseiteschaffens" von Geldern zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Die Karlsruher Richter stellten aber jetzt "Rechtsfehler" fest.

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Kieler Landgerichts gegen den Gründer und früheren Chef der Telefonfirma Mobilcom, Gerhard Schmid, gekippt. Damit muss der Strafprozess neu aufgerollt werden. Die Richter in Karlsruhe begründeten ihre Entscheidung damit, dass das Kieler Urteil vom Januar 2009 "rechtsfehlerhaft" sei und keine ausreichende Grundlage biete, um Schmid wegen des "Beiseiteschaffens" von Geldern und Bankrotts zu verurteilen.

Kiel sah "vorsätzlichen Bankrott" als erwiesen an

Das Kieler Landgericht hatte Schmid im Januar 2009 wegen vorsätzlichen Bankrottes in drei Fällen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Fünf Monate der Strafe hatte das Gericht wegen der langen Verfahrensdauer als verbüßt angesehen. Die Kieler Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der frühere Milliardär im Zustand drohender Zahlungsunfähigkeit Ende 2002 insgesamt rund 1,2 Millionen Euro seines Vermögens ins Ausland geschafft hatte. Dadurch sei der Zugriff der Gläubiger auf das Geld wesentlich erschwert worden.

Vom Milliardenvermögen zur Privatinsolvenz

Schmid selbst erklärte nach der Urteilsverkündung des BGH, die Entscheidung überrasche ihn nicht. Er habe sich nichts zuschulden kommen lassen. Schmid wurde Anfang der 90er Jahre Milliardär und sein Unternehmen Mobilcom - als Konkurrent der mächtigen Telekom - Börsenstar der sogenannten "New Economy". Als nach dem Milliarden-Poker um die begehrten UMTS-Lizenzen die Blase platzte, fiel der Mobilcom-Aktienkurs, es folgte ein Streit mit dem Anteilseigner France Télécom, der Verlust des Vorstandsvorsitzes und mehrere Ermittlungsverfahren. Schließlich musste Schmid sogar Privatinsolvenz anmelden.