Das "Apple Pay"-Logo wird auf einem Smartphone angezeigt.

EU-Kommission zu Apple Pay Brüssel wirft Apple Wettbewerbsverstoß vor

Stand: 02.05.2022 13:29 Uhr

Apple droht in der EU eine hohe Kartellstrafe. Die EU-Kommission sieht Anhaltspunkte dafür, dass Wettbewerber beim mobilen Bezahlen mit iPhones beschränkt werden. Der US-Konzern missbrauche seine Marktmacht.

Der US-Konzern Apple verstößt nach vorläufigen Ermittlungen der EU-Kommission gegen europäische Wettbewerbsvorschriften. Dem Unternehmen werde vorgeworfen, den Zugang zu einer Standardtechnologie für kontaktlose Zahlungen mit mobilen Geräten zu beschränken und damit den Wettbewerb im Bereich der mobilen Geldbörsen zugunsten seiner eigenen Lösung Apple Pay einzuschränken, teilte die Behörde mit.

Die EU-Kommission setzte den US-Technologieriesen demnach von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis, "dass das Unternehmen seine beherrschende Stellung auf den Märkten für mobile Geldbörsen auf iOS-Geräten missbraucht hat". Bei iOS handelt es sich um das Betriebssystem von Apple.

Keine Alternativen zu Apple Pay auf iPhones

Konkret geht es um den Vorwurf, dass Besitzerinnen und Besitzer von iPhones bei Zahlungsvorgängen nur Apple Pay benutzen können und nicht Angebote alternativer Anbieter. Die Kommission hatte das Verfahren bereits im Juni 2020 eingeleitet.

"Für die Integration der europäischen Zahlungsverkehrsmärkte ist es wichtig, dass den Verbrauchern die Vorteile eines wettbewerbsbasierten und innovativen Marktumfelds zugute kommen", erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.

Anhaltspunkte für Zugangsbeschränkungen

Es lägen nun aber Anhaltspunkte dafür vor, dass Apple den Zugang Dritter zu Schlüsseltechnologien beschränkt hat, die für die Entwicklung konkurrierender mobiler Geldbörsen für Apple-Geräte benötigt würden. "Ein solches Verhalten würde einen Verstoß gegen unsere Wettbewerbsvorschriften darstellen", so Vestager.

Apple hat nun die Möglichkeit, sich zu den Beschwerdepunkten zu äußern. Sollte die Kommission danach bei ihrer Einschätzung bleiben, könnte sie ein förmliches Kartellverfahren eröffnen. Auf den Konzern könnte dann eine hohe Strafzahlung zukommen.

Drohende Strafzahlung für Apple

Wenn Unternehmen gegen die Wettbewerbsvorschriften der EU verstoßen, riskieren sie Geldbußen in Höhe von bis zu zehn Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes. Unter anderem Banken sehen sich schon lange bei kontaktlosem Bezahlen auf dem iPhone benachteiligt. Sie kritisieren vor allem, dass sie nicht an Apple vorbei auf den NFC-Funkchip zugreifen können, über den man das Telefon an der Ladenkasse statt einer Bankkarte einsetzen kann.

Apple Pay ist der einzige Weg, um auf iPhones Zugriff auf den NFC-Chip zu bekommen. Apple sieht das als technische Lösung, um die Sicherheit der Zahlungen zu gewährleisten und versichert, dass jeder, der Zugang zu Apple Pay wolle, ihn auch bekomme.

Die EU-Kommission treibt mit der Vorlage der Beschwerdepunkte ein weiteres Verfahren gegen Apple voran. Bereits im vergangenen Jahr hatte sie Apple offiziell unfairen Wettbewerb in seinem App-Store auf iPhone und iPad vorgeworfen. Apple benachteiligt demnach andere Anbieter von Musikstreaming-Apps und muss auch deswegen ein Strafe fürchten.

Stephan Ueberbach, Stephan Ueberbach, ARD Brüssel, 02.05.2022 13:53 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete NDR Info am 02. Mai 2022 um 13:10 Uhr.