Bundestag stärkt Schutz der Anleger Strengere Regeln für Bankberater
Falschberatung bei Geldanlagen wird schärfer geahndet. Der Bundestag beschloss das entsprechende Anlegerschutzgesetz. Alle Bankberater werden künftig in einem Register erfasst. Außerdem soll ein "Beipackzettel" über Risiken und Kosten von Finanzprodukten informieren.
Bankkunden sollen künftig besser vor Falschberatung bei Geldanlagen geschützt werden. Gegen den Willen der Kreditwirtschaft wird ein Register für die etwa 300.000 Anlageberater eingeführt. Mit der Datenbank, die von der obersten Finanzaufsicht BaFin geführt wird, sollen Fehler bei der Geldanlage von Kunden eingedämmt sowie Beschwerden wegen Falschberatung erfasst werden. Bei Fehlverhalten kann die BaFin den weiteren Einsatz von Beratern für bis zu zwei Jahre verbieten. Entsprechende Pläne der schwarz-gelben Koalition billigte der Bundestag. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.
Nach dem jetzt beschlossenen Anlegerschutzgesetz müssen Geldinstitute den Verbrauchern künftig auch einen "Beipackzettel" zu jedem Anlageprodukt mitgeben. Darin sollen wichtige Informationen wie Risiken, Erträge und Kosten kurz und verständlich beschrieben werden.
Bei Banken und Sparkassen war das Anlegerschutzgesetz teils auf heftige Kritik gestoßen. So nannte Sparkassen-Präsident Heinrich Haasis das neue Berater-Register bei der BaFin ein "bürokratisches Monster", das den Kunden keinen Nutzen bringe. Kritik war auch vom Normenkontrollrat gekommen wegen der Kosten für das Register von voraussichtlich zwei Millionen Euro. Die Opposition kritisierte die Maßnahmen als zu lasch. Die Linkspartei-Politikerin Caren Lay sagte, Union und FDP seien vor der Finanzlobby eingeknickt. Aus der Finanzbranche seien "Spenden in großer Höhe" geflossen.
Neue Regeln für Offene Immobilienfonds
Mit dem Anlegerschutzgesetz sollen außerdem die Offenen Immobilienfonds wieder auf eine solide Basis gestellt werden. Einige der bei Privatanlegern beliebten Fonds waren während der Finanzkrise ins Schlingern geraten. Die bisherige Pflicht zur täglichen Rücknahme ihrer Anteile hatte die Liquidität der Fonds aufgezehrt, als Profi-Anleger plötzlich in großem Stil ihr Kapital zurückzogen, um Liquiditätslöcher zu stopfen. Künftig gilt für die Fondsanteile eine Kündigungsfrist von zwölf Monaten. Neuanleger werden zudem einer Haltefrist von zwei Jahren unterworfen.
Um die Immobilienfonds für Kleinsparer attraktiv zu halten, wird aber unabhängig von der Kündigungsfrist gestattet, dass Anleger pro Halbjahr auf einen Schlag bis zu 30.000 Euro entnehmen dürfen. Zudem wird mit dem Anlegerschutzgesetz der verdeckten Übernahme von Unternehmen mit Hilfe exotischer Finanzprodukte ein weiterer Riegel vorgeschoben.
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner kündigte an, die Bundesregierung werde diesen Monat noch ein weiteres Gesetz vorlegen, das auch einen Beipackzettel für Produkte des sogenannten Grauen Kapitalmarktes vorschreibe. Dabei handelt es sich zum Beispiel um geschlossene Immobilienfonds, Bauherren- oder Steuersparmodelle im Angebot kleinerer Finanzvermittler.