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Verbraucherzentralen reagieren erfreut

Stand: 22.06.2006 00:00 Uhr

In einem Musterprozess gegen das Unternehmen O2 hat das Oberlandesgericht München das Verfallen von Prepaid-Guthaben bei Handys untersagt. So dürfe ein Restguthaben bei Beendigung eines Vertrags nicht gelöscht werden. Auch seien Klauseln unzulässig, wonach ein Prepaid-Guthaben nach 365 Tagen verfällt, wenn nicht binnen eines Monats eine Neu-Aufladung erfolgt. Die Verbraucherzentralen reagierten erfreut: Das Urteil stärke die Rechte von Millionen Handynutzern.

Sendungsbild der tagesschau
tagesschau, 20:00 Uhr, tagesschau, 22.06.2006 20:00 Uhr