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Bundesverfassungsgericht erklärt Lissabon-Vertrag für rechtens

Stand: 30.06.2009 23:22 Uhr

Ein kräftiges "Ja, aber" - das ist der Kern des Karlsruher Richterspruchs zum sogenannten "Lissabon Vertrag" der EU. Der Vertrag soll die inzwischen auf 27 Mitglieder angewachsene EU entscheidungsfähiger machen. Aber Kritiker finden Europa jetzt schon viel zu entscheidungsfreudig. Der Bundestag sieht sich oft gezwungen, Beschlüsse nur noch abzunicken, die von der EU in Brüssel gefasst wurden. Das soll nicht so sein, urteilten die Verfassungsrichter: Der Bundestag macht die Gesetze, nicht die EU. Unter dieser Grundbedingung könne Deutschland den Lissabon Vertrag verabschieden. Die Entscheidung war auch von den anderen Europäern mit Spannung erwartet worden. GIGI DEPPE

Urteil Lissabon-Vertrag
tagesthemen, tagesthemen, 30.06.2009 22:15 Uhr