Bundesgerichtshof erhöht Schutz für Verbraucher
Stand: 16.07.2008 22:00 UhrUm billiger einzukaufen klebte meine Mutter früher Rabbatmarken in Hefte ein. Heute gibt es davon natürlich elektronische Versionen. Und natürlich mit halb-englischen Namen: Eine heißt "Payback-Karte". Millionen Deutsche nutzen sie. Nur EC- und Krankenversicherungskarten stecken noch häufiger in den Portemonnaies der Bundesbürger. Aber anders als bei den Rabbattmarken von Anno-Dazumal kann man mit "Payback" zum gläsernen Kunden werden. Denn die Unternehmen speichern damit alle möglichen Informationen. Dann kriegt man maßgeschneiderte Werbung. Heute nun hat der Bundesgerichtshof den Schutz der Verbraucher gestärkt. Payback darf seinen Kunden künftig nur mit ausdrücklicher Zustimmung Werbung per SMS oder E-Mail zuschicken. BENJAMIN CORS über den tiefen Blick auf unsere Einkaufszettel.