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Neues Verbraucherinformationsgesetz tritt in Kraft

Stand: 01.05.2008 22:30 Uhr

Heute ist nicht nur Tag der Arbeit. Sondern auch Tag der Verbraucher. Zumindest wenn es nach dem für Verbraucher zuständigen Minister Horst Seehofer geht. Seit heute gilt das Verbraucherinformationsgesetz. Das bedeutet: Wenn Sie sich den Magen mit zB. nicht mehr ganz so fangfrischem Lachs verdorben haben, können Sie das bei der Gesundheitsbehörde melden. Die ist dann verpflichtet, diesem Hinweis nach zu gehen. Und sollte der vergammelte Lachs nicht nur in Ihrem Magen liegen, muss das Produkt veröffentlicht werden. Das klingt zunächst ganz toll. Aber guckt man mal genau hin, dann findet man wie so oft bei deutschen Behördenvorschriften auch Ausnahmen von der Regel. Jürgen Osterhage.

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tagesthemen, tagesthemen, 01.05.2008 22:30 Uhr