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Stand: 13.04.2008 00:19 Uhr

Die vor knapp zwei Jahren eingeführte neue Kündigungsfrist für Mieter gilt nicht für ältere Verträge. Der Bundesgerichtshof entschied heute, wer seine Wohnung vor der Reform im Herbst 2001 gemietet habe, müsse nach den alten, längeren Fristen kündigen. Diese waren je nach Vertragsdauer von drei Monaten bis zu einem Jahr gestaffelt. Die neue generelle Drei-Monats-Frist gilt danach nur für Verträge, die seit September 2001 geschlossen wurden.

Sendungsbild der tagesschau
tagesschau, 20:00 Uhr, tagesschau, 18.06.2003 20:00 Uhr