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Stand: 13.04.2008 22:22 Uhr

In ihrem Kampf gegen Schwarzarbeit will die Bundesregierung die nicht angemeldete Beschäftigung von Haushaltshilfen und Putzfrauen nicht kriminalisieren. Aus dem Bundesfinanzministerium hieß es in Berlin, der Referentenentwurf sehe keine Änderung der Rechtslage vor. Damit bleibt die illegale Beschäftigung von Putzfrauen eine Ordnungswidrigkeit und wird nicht, wie es in Medienberichten geheißen hatte, als Straftat eingestuft. Die Unfallkassen planen aber offenbar Bußgelder, wenn Haushaltshilfen nicht versichert sind. Thomas Hinrichs berichtet. Nur, dass das den Schnüfflern klar ist. Die Damen in diesem Film arbeiten nicht schwarz! Sie haben sich nur zu Dreharbeiten bereit erklärt. Zwei Wochen hat die Regierung zumindest dem Eindruck nicht deutlich widersprochen, schwarz arbeitende Putzperlen seien Straftäter. Das ist der Referentenentwurf, der seit Mitte Dezember auf der Internetseite des Finanzministeriums steht. Viele Politiker haben sich geäußert, Angst und Schrecken verbreitet, gelesen hat die 77 Seiten wohl kaum einer. Zwei Wochen gingen ins Land, dann betrat die Justizministerin die Bühne. Sie muss das lesen, von Amts wegen, und siehe da: Für die Putzfrauen ändert sich gar nichts. Brigitte Zypries, SPD, Bundesjustizministerin: "Durch den Referentenentwurf bleiben sowohl die Strafrahmen als auch die Ordnungswidrigkeiten bei verschiedenen Formen der Schwarzarbeit so, wie sie nach geltendem Recht jetzt sind." Das heißt, der Eindruck ist falsch, dass die schwarzarbeitende Putzfrau eine Straftäterin ist? Brigitte Zypries, SPD, Bundesjustizministerin: "Der Eindruck ist falsch. Wir haben überhaupt nicht vor, haushaltsnahe Dienstleistungen, Putzfrauen und ähnliches, zu kriminalisieren. Die Nichtanmeldung ist heute schon eine Ordnungswidrigkeit und sie wird es bleiben." Im Klartext: Wer seine Putzfrau nicht anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, weil er der Meldepflicht nicht nachkommt. Sozialgesetzgebung, war schon immer so. Steuern werden freilich auch hinterzogen, das war schon immer Straftat, in Einzelfällen auch bei Putzfrauen. Da sind aber nicht die kleinen Sünder gemeint, sondern die großen, im Baugewerbe zum Beispiel, wo organisiert betrogen wird. Hans Eichel, SPD, Bundesfinanzminister: "Ich will auf die Großen. Ich will, dass die Illegalität auf den Baustellen aufhört. Was die Haushalte betrifft, da machen wir es leicht. Aber dann bitte ich auch darum, dass es im Land ein anderes Rechtsbewusstsein gibt und klar ist, es darf nicht weiter so sein, dass der Ehrliche den Eindruck hat, er ist der Dumme, denn er zahlt für die Unehrlichen mit, das gilt für den Arbeitnehmer genauso, wie für den Unternehmer, und der Unehrliche macht ihm noch unlautere Konkurrenz. So kann das nicht sein." Für die kleinen Hinterzieher, die Putzfrau, gibt es die Minijobregel. Formular gibt es im Internet, bei der Bundesknappschaft. Hans Eichel, SPD, Bundesfinanzminister: "Es gibt mit den Minijobs, jetzt eine ganz einfache und im Übrigen auch eine, was das Geld betrifft, eine sehr lockere, leichte Regelung. Es kostet drei bis vier Prozent mehr, mehr nicht, um sich da steuerehrlich zu machen und das ist ganz einfach mit einem Formular bei einer einzigen Stelle." Nach soviel Einsicht und Aufklärung muss die Häme der Opposition ertragen werden. Angela Merkel, CDU, Parteivorsitzende: "Ich bin der Meinung, dass die Bundesregierung nun endlich einen Gesetzentwurf auf den Tisch legen muss, damit wir wissen, worüber wir reden. Dass wir keinen Schnüffel-Staat wollen und dass man einen Schutz der Wohnung hat, dass ist ja in den letzten Tagen gesagt worden. Die Bundesregierung musste hier wieder lernen, dass man nicht an der Realität vorbei arbeiten kann." Also, noch ein Versuch, liebes Finanzministerium. Aus dem Referentenentwurf muss ein Gesetzesentwurf werden. Ist der gegengelesen, kann man ihn ins Internet stellen und auch drüber reden. Vorher nicht bitte schön, das Theater müssen wir nicht noch mal haben.

Sendungsbild der tagesthemen
tagesthemen, 22:30 Uhr, tagesthemen, 19.01.2004 22:30 Uhr