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Stand: 06.10.2004 00:00 Uhr

Der Bundesgerichtshof hat heute die Mieterrechte bei Altbauwohnungen gestärkt. Die Mieter haben Anspruch auf eine vollwertige Trittschalldämmung nach heutigen DIN-Normen, wenn das Dachgeschoss ausgebaut werden soll. Der Vermieter hatte geltend gemacht, zum Zeitpunkt des Hausbaus habe es weniger strenge Anforderungen gegeben. Der Bundesgerichtshof wertete jedoch die Umgestaltung des Daches als Neubau.

Sendungsbild der tagesschau
tagesschau, 20:00 Uhr, tagesschau, 06.10.2004 20:00 Uhr