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Bundesverfassungsgericht stellt Homosexuelle bei Erbschaftssteuer gleich

Stand: 18.08.2010 08:47 Uhr

Schwulen und lesbischen Paaren ist ein weiterer Schritt im Kampf um Gleichberechtigung gelungen. Auch im Erbrecht müssen sie jetzt mit Eheleuten gleichgestellt werden, entschied das Bundes-verfassungsgericht. Die obersten deutschen Richter erklärten die höheren Steuern und niedrigeren Freibeträge für homosexuelle Paare für verfassungswidrig.

Sendungsbild der tagesschau
tagesschau, tagesschau, 17.08.2010 20:00 Uhr