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BGH stärkt in Grundsatzurteil Recht auf menschenwürdiges Sterben

Stand: 25.06.2010 20:44 Uhr

Der Bundesgerichtshof hat beim sensiblen Thema passive Sterbehilfe für mehr Klarheit gesorgt. Die Karlsruher Richter entschieden, dass Ärzte, Betreuer und Pfleger lebenserhaltende Maßnahmen abbrechen dürfen, wenn dies dem Willen des Patienten entspricht. Mit dem Grundsatzurteil wurde ein Anwalt freigesprochen. Er hatte der Tochter einer schwer kranken Frau zu passiver Sterbehilfe geraten und war deshalb verurteilt worden.

Sendungsbild der tagesschau
tagesschau, tagesschau, 25.06.2010 20:00 Uhr