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Bundesverfassungsgericht: Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig

Stand: 02.03.2010 23:57 Uhr

Wenn in Grundrechte eingegriffen werden soll, ist das immer eine sehr delikate Sache. Auf der einen Seite geht es um unsere Sicherheit, auf der anderen um unsere Freiheit. Deshalb landen strittige Gesetze häufig vor dem Bundesverfassungsgericht. Beachtenswert ist allerdings, wie viele Bürger gegen das Gesetz klagten, das Karlsruhe heute verwarf: 35.000. Sie alle fühlen sich als Sieger: Die sogenannte "Vorratsdatenspeicherung" ist verfassungswidrig. Bisher sah die so aus:/// * Bei Handytelefonaten wurde zwar nicht das Gespräch selbst aufgezeichnet, wohl aber: die POSITION des Anrufers, die NUMMER des Gesprächspartners, sowie BEGINN und ENDE des Telefonates. * Nicht nur beim Handy, auch im FESTNETZ wurde gespeichert, wer wie lange mit wem spricht. Auch beim INTERNETSURFEN wurde protokolliert, wer wie lange online war. Auf welchen SEITEN, das durfte nicht gespeichert werden. Bei EMAILS wurde erfasst, wer wem schreibt, der konkrete TEXT aber nicht. Die Telefon- und Internetanbieter mussten all diese Verbindungsdaten ein HALBES JAHR lang speichern. * Soweit die Speicherung, nun zum ZUGRIFF: Behörden wie POLIZEI, STAATSANWALTSCHAFT und VERFASSUNGSSCHUTZ konnten diese anfordern. Aber nur, wenn es um STRAFTATEN ging und zur Abwehr von "erheblichen Gefahren" für die öffentliche Sicherheit./// So war das Gesetz. Aber es gilt nicht mehr. Und jetzt ist die große Frage: Wie schnell und entschlossen wird es geändert? Das werden alle Kläger genau verfolgen. GIGI DEPPE.

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tagesthemen, tagesthemen, 02.03.2010 22:15 Uhr