Frist wäre am Montag abgelaufen ARD legt Berufung gegen Urteil zur Tagesschau App ein

Stand: 25.10.2012 17:09 Uhr

Die ARD setzt weiterhin darauf, den Streit mit acht Zeitungsverlagen um die Tagesschau App außergerichtlich beizulegen. Unabhängig davon haben ARD und NDR aber Berufung gegen ein Urteil des Kölner Landgerichts eingelegt, das die App eines einzelnen Tages des Jahres 2011 als zu "presseähnlich" verboten hatte.

Die ARD und der innerhalb der ARD für die Tagesschau zuständige NDR haben Berufung gegen das Urteil des Kölner Landgerichts zur Tagesschau App eingelegt. Die Frist für die Einreichung beim Oberlandesgericht Köln wäre am kommenden Montag abgelaufen, so ein NDR-Sprecher.

Streit um "Presseähnlichkeit"

Das Landgericht hatte den acht Zeitungsverlagen, die gegen die App geklagt hatten, zum Teil recht gegeben. Die App vom 15. Juni 2011 sei nicht mit dem Rundfunkstaatsvertrag vereinbar, so die Richter. Das Angebot sei zu "presseähnlich". Allerdings bezog sich das Urteil nur auf das Angebot dieses einen Tages, das ohnehin nicht mehr abrufbar ist. Ein generelles Verbot der Tagesschau App lehnte das Gericht ab.

Unabhängig von der Berufung gegen das Urteil will die ARD weiterhin versuchen, den Streit außergerichtlich beizulegen. Es sei bereits ein konkreter Termin für Gespräche zwischen der ARD und den Verlegern vereinbart worden, sagte die ARD-Vorsitzende und WDR-Intendantin Monika Piel gestern bei den Medientagen München. "Ich bin sehr optimistisch, dass wir uns außergerichtlich einigen werden", so Piel.