Ein Mann betrachtet Bilder auf einem Bildschirm

Gesetzentwurf Härtere Strafen für Kindesmissbrauch

Stand: 01.09.2020 17:50 Uhr

Die Bundesregierung will sexualisierte Gewalt gegen Kinder schärfer bestrafen. Unter anderem soll die Mindesthaftstrafe auf ein Jahr verdoppelt werden. Geplant sind auch neue Möglichkeiten bei der Überwachung.

Härtere Strafen, effektivere Verfolgung, mehr Prävention und bessere Qualifizierung der Justizbehörden - so sieht der neue Vorschlag von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht im Kampf gegen Kindesmissbrauch aus. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf stellte die SPD-Ministerin in Berlin vor.

Demnach soll sexueller Kindesmissbrauch künftig als Verbrechen eingestuft werden und mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Haft statt wie bisher sechs Monaten geahndet werden. Als Maximum sollen 15 statt zehn Jahren Freiheitsstrafe möglich sein. Auch Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie sollen zum Verbrechen hochgestuft werden. 

Bundesjustizministerin Lambrecht im Bundestag (Archiv)

Bundesjustizministerin Lambrecht will künftig von sexualisierter Gewalt gegen Kinder statt von Missbrauch sprechen.

Neuer Name für Straftatbestand

Die einschlägigen Straftatbestände des sexuellen Kindesmissbrauchs sollen dem Entwurf zufolge umbenannt werden. Anstelle von "sexuellem Missbrauch von Kindern" soll durchgängig von "sexualisierter Gewalt gegen Kinder" die Rede sein, "um das Unrecht der Taten klar zu beschreiben", wie das Justizministerium erläuterte.

Der Entwurf sieht außerdem zusätzliche Möglichkeiten der Strafverfolgung in bestimmten Fällen vor: So soll bei schwerer sexualisierter Gewalt gegen Kinder leichter Untersuchungshaft angeordnet werden können. Auch sollen die Hürden der Telekommunikationsüberwachung bei Ermittlungen in Zusammenhang mit Kinderpornografie gesenkt werden. Außerdem sieht der Gesetzentwurf Erleichterungen bei Onlinedurchsuchungen vor.

Relevante Verurteilungen länger in Führungszeugnissen

"Um Kindern und Jugendliche umfassend zu schützen, sollen die Fristen für die Aufnahme von relevanten Verurteilungen in erweiterte Führungszeugnisse erheblich verlängert werden", erklärte das Justizministerium weiter.

Die Union hatte schon länger Strafverschärfungen gefordert. Bislang hatte Justizministerin Lambrecht entsprechende Vorstöße abgelehnt. Nachdem zuletzt mehrere Fälle von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie mit zahlreichen Tätern und Opfern bekannt geworden waren, hatte die SPD-Politikerin ihren Kurs jedoch geändert.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete MDR aktuell am 31. August 2020 um 17:39 Uhr.