Nahaufnahme einer Justitia als Symbolbild

Saarland HNO-Klinikchef wegen sexueller Belästigung zu Geldstrafe verurteilt

Stand: 25.04.2024 18:16 Uhr

Ein Chefarzt der Uniklinik Homburg muss sich seit Januar wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigung vor Gericht verantworten. Am Donnerstag ist das Urteil gegen ihn gefallen.

mit Informationen von Barbara Spitzer

Der Chefarzt der Homburger HNO-Klinik ist wegen zweifacher sexueller Belästigung einer Assistenzärztin zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Nach der Entscheidung des Amtsgerichts St. Ingbert muss der Mediziner 90 Tagessätze zahlen. Die Anwältin der Ärztin zeigte sich erfreut. Sie sprach von einem Urteil mit Signalwirkung.

Die Richterin sah es demnach als erwiesen an, dass der Angeklagte vor sieben Jahren eine Assistenzärztin bei einer OP und bei einer Visite an Brust beziehungsweise am Po unangemessen berührt hat. Es sei ihm um sexuelle Berührungen und um eine Machtdemonstration gegangen.

In weiterem Fall freigesprochen

Im Fall der angeblichen sexuellen Belästigung einer weiteren Assistenzärztin wurde der Angeklagte freigesprochen. Hier gebe es nicht aufzuklärende Widersprüche in den Aussagen, so die Richterin.

Die Verteidigung hatte ihn beiden Fällen Freispruch gefordert, die Angaben seien durch Dokumentationen und andere Aussagen widerlegt.

Urteil noch nichts rechtskräftig

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Alle Beteiligten ließen zunächst offen, ob sie Rechtsmittel einlegen.

Vorbestraft wird der HNO-Chefarzt nach einer rechtskräftigen Verurteilung nicht sein. Eine Vorstrafe erscheint erst ab einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen im polizeilichen Führungszeugnis.

Über dieses Thema haben auch die SR-info-Nachrichten im Radio am 25.04.2024 berichtet.

Rückblick: Arzt im Fokus der Justiz: