Symbolbild: E-Tretroller der Firma Lime stehen auf einer Verkehrsinsel in Berlin-Mitte. (Quelle: dpa/Wurtscheid)

Berlin Ab 1. Mai: BVG verbietet Mitnahme von E-Rollern in ihren Fahrzeugen

Stand: 23.04.2024 13:29 Uhr

E-Tretroller dürfen in den Fahrzeugen der Berliner Verkehrsbetriebe (U-Bahnen, Straßenbahnen und Busse) ab dem 1. Mai nicht mehr mitgenommen werden. Das teilte die BVG am Dienstag mit.
 
Grund für das Verbot seien Bedenken, wonach die Lithium-Ionen-Akkus von E-Tretrollern gefährlich sein könnten. Brandschutztechnische Gutachten hatten bisher noch nicht ausreichende Normen und Sicherheitsstandards bei diesen Fahrzeugen bemängelt.

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Bedenken wegen Akkus

Auch auf Bahnhöfen sind E-Tretroller demnächst untersagt, hieß es in der Pressemitteilung der BVG. Sie folge damit dem Beispiel anderer Verkehrsunternehmen und den Empfehlungen des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV).
 
Weiterhin zulässig sind aber E-Fahrräder, E-Rollstühle und E-Seniorenmobile. Diese erfüllten schon jetzt deutlich höhere Sicherheitsstandards, hieß es weiter.
 
Erste Verkehrsunternehmen in anderen deutschen Städten hatten ein entsprechendes Verbot bereits in den vergangenen Wochen erlassen, weitere Städte folgen nun ebenfalls zum 1. Mai.

Sendung: rbb24 Inforadio, 23.04.2024, 13:00 Uhr