Eine leere Trage steht vor einem Rettungswagen.

Baden-Württemberg Neues Gesetz: Rettungswagen in BW sollen in zwölf Minuten da sein

Stand: 16.04.2024 12:14 Uhr

Wie schnell muss ein Rettungswagen in Baden-Württemberg am Einsatzort sein? Die Landesregierung will nun neue Fristen setzen. Noch muss der Landtag aber darüber beraten.

Der Rettungswagen soll in Baden-Württemberg künftig bei Notfällen in 95 Prozent der Fälle innerhalb von zwölf Minuten am Unfallort sein. So steht es im neuen Rettungsdienstgesetz, das am Dienstag das Landeskabinett beschlossen hat. Allerdings muss noch der Landtag über das Gesetz beraten und entscheiden, ob das auch so kommt.

Herzinfarktpatienten sollen schneller behandelt werden als Beinbrüche

Bislang gilt in Baden-Württemberg eine gesetzliche Spanne von 10 bis 15 Minuten, die der Rettungswagen vom Eingang des Notrufs bis zum Erreichen des Einsatzortes Zeit hat. Mit dem neuen Gesetz soll auch stärker differenziert werden, um was für einen Notfall es sich handelt.

So müssen die Helfer bei einem Herzinfarkt deutlich schneller bei der Patientin oder dem Patient sein, bei einer nicht lebensbedrohlichen Verletzung wie einem Beinbruch kann es auch eine Minute länger dauern. 

Notfallsanitäter sollen mehr Befugnisse bekommen

Das Gesetz betrifft vor allem die künftige Planung der Rettungsorganisationen. "Keiner hat einen Anspruch darauf, dass in zwölf Minuten ein Rettungswagen vor dem Haus steht", sagte ein Sprecher des Innenministeriums. Das könne auch niemand einklagen. Die neue Planungsfrist sorge für mehr Rechtssicherheit und Klarheit. 

Innenminister Thomas Strobl (CDU) spricht von einer Weichenstellung hin zu einer modernen rettungsdienstlichen Versorgung, die weiterhin die Bedürfnisse der Menschen in den Mittelpunkt stelle. "Herzinfarkt oder Schlaganfall erfordern andere und schnellere Maßnahmen als etwa ein einfacher Knochenbruch." Für bestimmte Notfälle sei auch die sogenannte Prähospitalzeit, also die Zeit bis der Notfall in der richtigen Klinik ankommt, künftig bei der Planung zu berücksichtigen. Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter sollen zudem mehr Maßnahmen eigenständig durchführen können. Dazu soll dann auch gehören, dass sie etwa bestimmte Medikamente geben dürfen.

Gericht hatte auf Überarbeitung des Rettungsdienstgesetzes gedrängt

Die Landesregierung muss das Rettungsdienstgesetz wegen eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) überarbeiten. Der VGH hatte im vergangenen Mai moniert, dass Hilfsfristen im Rettungsplan 2022 ohne Beachtung der bisherigen Regelung und ohne Einbeziehung des Landtags verändert worden seien. 

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