Fragen und Antworten Pflegeversicherung - Was leistet sie?

Stand: 16.01.2008 14:11 Uhr

Die Pflegeversicherung ist Bestandteil der sozialen Sicherung in Deutschland und trifft finanzielle Vorsorge für das Risiko der Pflegebedürftigkeit. Sie trat am 1. Januar 1995 in Kraft, Träger sind die Pflegekassen, die bei jeder gesetzlichen Krankenkasse angesiedelt sind. Versicherungspflichtig sind die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung sowie die privat Krankenversicherten, die sich einer privaten Pflegeversicherung anschließen müssen. Zahlen und Fakten im Überblick.

Wann hilft die Pflegeversicherung?

Wenn auf Dauer oder für mindestens sechs Monate Hilfe beim Essen, Waschen, An- und Ausziehen, der Bewegung oder der Versorgung im Haushalt erforderlich ist. Voraussetzung dabei: Die Hilfe muss mindestens 90 Minuten täglich nötig sein. Dabei müssen mindestens 45 Minuten auf die Grundpflege - Körperpflege, Essen und Mobilität - verwendet werden.

Was sind Pflegestufen?

Sie definieren, wie groß der Pflegebedarf ist, und sie sind entscheidend für die Höhe der Leistungen. Bei Pflegestufe eins ist Hilfe mindestens 90 Minuten täglich notwendig, dabei 45 Minuten für die Grundpflege. Bei Stufe zwei sind es mindestens drei Stunden (zwei Stunden Grundpflege), bei Stufe drei sind es fünf Stunden (vier Stunden Grundpflege).

Wer legt die Pflegestufe fest?

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen bzw. Gutachter der privaten Pflegeversicherung.

Wie hilft die Pflegeversicherung?

Zu Hause durch Zahlung von Pflegegeld. Damit können Familienangehörige oder andere pflegende Personen entlohnt werden. Werden professionelle Pflegedienste eingesetzt, werden die Kosten bis zu einer gewissen Höhe übernommen. Das gilt auch für die stationäre Pflege.

Wie hoch ist das Pflegegeld?

Je nach Pflegestufe beträgt es 205, 410 oder 665 Euro monatlich.

Wie viel zahlt die Pflegeversicherung beim Einsatz von professionellen Pflegediensten für die Pflege zu Hause?

Je nach Pflegestufe bis zu 384, 921 oder 1432 Euro monatlich, in Härtefällen 1918 Euro.

Kann man gleichzeitig selbst pflegen und Pflegedienste einsetzen?

Ja, dann werden die Kosten bzw. das Pflegegeld entsprechend aufgeteilt.

Wer entscheidet über die Verwendung des Pflegegeldes?

Der Pflegebedürftige.



Wenn Angehörige pflegen, sind sie dann "Angestellte" des Pflegebedürftigen?

Nein. Das ist nur bei "fremden" Pflegern der Fall. Die Angehörigen sind aber unfallversichert und die Pflegeversicherung zahlt für sie erhöhte Beiträge zur Rentenversicherung – vorausgesetzt, sie sind nicht schon Rentner.

Gibt es weitere Leistungen?

Ja. Zum Beispiel Zuschüsse für notwendige Umbauten zu Hause oder technische oder sonstige Hilfsmittel für die Pflege. Damit Angehörige Urlaub von der Pflege machen können, bezahlt die Pflegeversicherung Ersatzpfleger.

Welche Kosten übernimmt die Pflegeversicherung im Pflegeheim?

Je nach Pflegestufe bis zu 1023, 1279 oder 1432 Euro, in Härtefällen 1688 Euro.

Gibt es Härtefall-Regelungen?

Ja. In Härtefällen können ambulant wie stationär auch mehr Kosten übernommen werden.

Deckt die Pflegeversicherung alle Kosten eines Pflegeheims?

Nein, die Pflegesätze sind Pauschalsätze. Die Kosten für die Pflege sind häufig höher. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung – die sogenannten Hotelkosten - müssen in jedem Fall selbst bezahlt werden.

Was passiert, wenn das Geld für das Pflegeheim nicht reicht?

Dann müssen die unterhaltspflichtigen Verwandten zahlen. Bei Pflegebedürftigen dürften das in erster Linie die Kinder sein – vorausgesetzt, deren Einkommen und Vermögen sind groß genug für den sogenannten Elternunterhalt. Sonst muss die Sozialhilfe die Kosten übernehmen.