Häuser, in denen sich Mietwohnungen befinden

Gesetzentwurf Mietpreisbremse mit weniger Kraft?

Stand: 12.07.2018 15:21 Uhr

Erst verschärft, nun die Abschwächung der Verschärfung: Am Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse wird weiter geschraubt. Bei der Modernisierungsumlage setzt die Union offenbar durch, was Vermietern entgegenkommt.

Bundesjustizministerin Katarina Barley hat die geplante Neuregelung der Mietpreisbremse nach Kritik aus der Union abgeschwächt. Zwar sollen Vermieter, wie schon geplant, künftig statt elf Prozent nur noch acht Prozent der Modernisierungskosten auf Mieter umlegen dürfen. Die Neuerung soll aber nur für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt gelten. Das geht aus einem auf den 10. Juli datierten Gesetzentwurf hervor, der dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt.

Justizministerin Katarina Barley spricht im Bundestag

Justizministerin Katarina Barley will die Verschärfung der Mietpreisbremse offenbar in Teilen zurücknehmen.

Nach einem Anfang Juni von Barley präsentierten Referentenentwurf hätten von dieser Regelung noch alle Mieter profitieren sollen. Die Union hatte jedoch kritisiert, dass Barley die sogenannte Modernisierungsumlage deutschlandweit senken wollte und nicht nur in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt.

Im neuen Entwurf heißt es jetzt, die begrenzte Umlage solle nur noch für Gebiete greifen, "in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist". In allen anderen Gebieten bliebe es damit bei der bisherigen Höhe von elf Prozent. Für die entsprechende Einstufung der Gebiete sind die Landesregierungen zuständig.

Der neue Entwurf sieht - wie auch bisher schon geplant - vor, dass ...

  • ... die Miete nach einer Modernisierung um maximal drei Euro pro Quadratmeter in sechs Jahren steigen darf.
  • ... Vermieter eine Auskunftspflichthaben, wenn sie zehn Prozent oder mehr auf die ortsübliche Miete aufschlagen wollen.
  • ... bei Modernisierungen, die mit der Absicht durchgeführt werden, Mieter loszuwerden, Mieter Anspruch auf Schadenersatz bekommen. Wer eine solche Modernisierung ankündigt oder vornimmt, müsste mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro rechnen.

Linkspolitikerin Lay: "Massive Mietsteigerungen durch Umlage"

Die verbraucherpolitische Sprecherin der Linke-Bundestagsfraktion, Caren Lay, sagte, die Umlage sorge für massive Mietsteigerung und die Verdrängung von Mietern:

Statt die Umlage ganz abzuschaffen, knickt Bundesjustizministerin Barley in ihrem neuen Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse ein.

Die Grünen schlugen vor, die zulässige Miethöhe von derzeit zehn Prozent auf fünf Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete abzusenken.

Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW reagierte erfreut auf die Änderung bei der Modernisierungsumlage. Präsident Axel Gedaschko erwartet aber "letztendlich keine positive Wirkung für den Wohnungsmarkt". Der Deutsche Mieterbund nannte den Gesetzentwurf in seiner neuen Fassung "enttäuschend". Die FDP forderte erneut die Abschaffung der Mietpreisbremse.

Kritische Studie zur Mietpreisbremse

Das Mietrechtsnovellierungsgesetz war am 1. Juni 2015 in Kraft getreten. Die meisten Bundesländer haben von der darin geschaffenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Mietpreisbremse per Rechtsverordnung für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt einzuführen. Stand April 2018 galt sie in 313 Gemeinden.

Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) verlangsamt sich der Anstieg der Mieten durch Anwendung des neuen Werkzeugs nur da, wo die Mieten vorher um mindestens 3,9 Prozent pro Jahr gestiegen waren.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete NDR Info am 12. Juli 2018 um 07:45 Uhr.