Hintergrund

Hintergrund Die Kernpunkte der Gesundheitsreform

Stand: 24.08.2007 14:30 Uhr

Gesundheitsfonds, Zusatzprämie, Finanzausgleich und Länderschutz-Klausel: All diese Begriffe begleiten die Debatte um die Gesundheitsreform. Aber was bedeuten sie eigentlich? Die wichtigsten Punkte im Überblick.

Gesundheitsfonds: Dieser Finanzpool ist das Kernstück der Reform und soll die Gelder an die Kassen neu verteilen. Anders als geplant, soll er nicht 2008 sondern zum 1. Januar 2009 starten. Bis dahin sollen alle Kassen entschuldet sein. Gespeist werden soll der Fonds aus den Beiträgen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie aus Steuermitteln. Jede Kasse erhält aus dem Pool eine bestimmte Pauschale pro Versichertem.

Zusatzprämie: Kommt eine Kasse mit der ihr zugewiesenen Summe aus dem Fonds nicht aus, muss sie einen Zusatzbeitrag erheben, der ein Prozent des Haushaltseinkommens eines Patienten nicht übersteigen darf. Mit dieser Klausel sollen sozial Schwache vor Überforderung geschützt werden. Der Kompromiss sieht vor, dass ein zusätzlicher Beitrag bis zu acht Euro von jeder Kasse ohne Einkommensprüfung erhoben werden darf. Auf diese Weise könnte es passieren, dass Personen mit Einkommen unter 800 Euro mehr als ein Prozent zahlen müssen. Kassen, die einen Zusatzbeitrag erheben, müssen ihre Mitglieder auf die Möglichkeiten eines Kassenwechsels hinweisen. Die Regierung hofft darauf, dass schon aus Wettbewerbsgründen viele Unternehmen bestrebt sein werden, die Prämie nicht erheben zu müssen. Gut wirtschaftende Kassen können ihren Mitgliedern Geld erstatten. Da der Fonds zum Startzeitpunkt 2009 100 Prozent der Kosten abdecken soll, muss parallel anfangs keine Kasse einen Zusatzbetrag erheben.

Beiträge: Die Beiträge von Versicherten und Arbeitnehmern an den Fonds werden künftig von der Regierung bundeseinheitlich festgelegt. Eingezogen werden die Beiträge weiter von den Kassen, die das Geld an den Fonds abführen.

Finanzausgleich: Durch einen neuen Risikostrukturausgleich sollen Kassen mit vielen alten und kranken Mitgliedern Geld von finanzstärkeren Konkurrenten erhalten. Bei der Umverteilung sollen 50 bis 80 schwerwiegende und kostenintensive chronische Krankheiten berücksichtigt werden.

Private Krankenversicherung (PKV): Die privaten Krankenkassen sollen als Vollversicherung erhalten bleiben. Freiwillig gesetzlich Versicherte sollen ohne Risikoprüfung in einen neuen Basistarif wechseln können. Die Beiträge dürfen sich nur nach Alter und Geschlecht unterscheiden, nicht jedoch nach Vorerkrankungen. Altkunden der PKV können nur vom 1.1.2009 bis 30.6 2009 in den Basistarif wechseln, dessen Leistungsangebot in etwa dem der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entsprechen muss. Danach ist dies nur unter besonderen Bedingungen möglich. Neukunden können angesparte Altersrückstellungen beim Wechsel innerhalb der PKV mitnehmen. Angerechnet werden allerdings nur die Rückstellungen im Umfang des Basistarifs.

Versicherungsschutz: Künftig soll jeder Bürger versichert sein. Nach dem letzten Kompromiss von Union und SPD wird es eine Versicherungspflicht geben. Wer den Versicherungsschutz verloren hat, kann in seine letzte Versicherung zurückkehren, egal ob gesetzlich oder privat.

Länderschutz-Klausel: Um regional unterschiedliche Belastungen durch den Gesundheitsfonds zu vermeiden, sollen die Be- und Entlastungen allmählich angeglichen werden. Während einer zehnjährigen Anpassungsphase soll sichergestellt werden, dass die Belastungen für die Länder mit finanzstarken Kassen pro Jahr um maximal 100 Millionen Euro wachsen.

Steuern: Gesamtgesellschaftliche Aufgaben der Kassen sollen zunehmend über Steuermittel finanziert werden. 2008 werden 1,5 Milliarden und 2009 drei Milliarden Euro aufgebracht, um die beitragsfreie Mitversicherung der Kinder zu bezuschussen. In den Jahren danach soll der Anteil steigen.

Krankenkassen: Die Kassen kommen nicht mehr voll für Behandlungsfehler bei Schönheitsoperationen, Piercings und Tätowierungen auf. Sie bekommen mehr Möglichkeiten, direkt mit Ärzten über Leistungen und Preise zu verhandeln. Fusionen sind künftig zwischen allen gesetzlichen Kassen möglich. Die bisher nebeneinander agierenden Spitzenverbände müssen sich auf Bundesebene zu einem Dachverband zusammenschließen.

Arzneimittel: Um die hohen Ausgaben für Medikamente einzudämmen, werden zusätzliche Rabatte eingeführt.