Christian Lindner

Kalte Progression Lindner will schleichende Steuererhöhungen ausgleichen

Stand: 02.11.2022 14:11 Uhr

Die Inflation steigt und damit auch die Steuerlast - Bundesfinanzminister Lindner will das verhindern. So soll unter anderem der Kinderfreibetrag und der Grundfreibetrag angepasst werden, um die sogenannte kalte Progression auszugleichen.

Die Bundesregierung will Bürger und Unternehmen bei der Einkommensteuer in den beiden kommenden Jahren um insgesamt 45,1 Milliarden Euro entlasten. Hintergrund ist die hohe Inflation. Bundesfinanzminister Christian Lindner stellte eine Anpassung des Kinderfreibetrags, des Grundfreibetrags und der Eckpunkte für die Steuertarife vor, um die sogenannte kalte Progression auszugleichen.

Diese kann in Zeiten von Inflation dazu führen, dass Bürger trotz Lohnsteigerungen letztlich weniger Geld zur Verfügung haben, weil sie in einen höheren Steuertarif rutschen. Lindner zufolge würde der Effekt ohne Gegensteuern im kommenden Jahr zu einer zusätzlichen Steuerbelastung von 15,8 Milliarden Euro führen. Im Jahr 2024 wären es sogar 29,3 Milliarden Euro.

"Unfair und undemokratisch"

Eine solche "heimliche Steuererhöhung" sei "unfair und undemokratisch", sagte Lindner in Berlin. "Der Staat darf nicht zum Gewinner der Inflation werden." Betroffen seien 48 Millionen arbeitende Bürgerinnen und Bürger.

Damit die "arbeitende Mitte" nicht zum Verlierer in Inflationszeiten wird, müsse das Steuerrecht durch eine Erhöhung des Grundfreibetrags und der Steuertarife aktualisiert werden. Die Bundesregierung will mit dem Gesetz die kalte Progression, quasi eine inflationsbedingte heimliche Steuererhöhung, ausgleichen. Wenn ein Einkommen von eigentlich 43.000 Euro durch die Inflation im kommenden Jahr nur noch eine Kaufkraft von 39.000 Euro habe, dürfe der Staat nicht so viel Steuern erheben, als seien es noch 43.000 Euro Kaufkraft, sagte Lindner. Um das aufzufangen, will die Bundesregierung an den Stellschrauben des Einkommensteuertarifs drehen.

Grundfreibetrag steigt um 561 Euro

Der Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss, soll im kommenden Jahr um 561 Euro auf dann 10.908 Euro steigen. 2024 soll er dann auf 11.604 Euro angehoben werden.

Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent, der aktuell ab einem zu versteuernden Einkommen von 58.597 Euro greift, wäre im kommenden Jahr dann erst ab 62.827 Euro fällig. 2024 würde dieser Eckwert auf 66.779 Euro steigen. Die Grenze für den noch höheren Reichensteuersatz von 45 Prozent will die Bundesregierung bewusst nicht antasten, weil sie in dieser Einkommensklasse keine zusätzliche Entlastung für nötig hält. Beschließe der Bundestag die vorgeschlagenen Änderungen, müsse eine Familie mit zwei Kindern und Haushaltseinkommen von 56.000 Euro im kommenden Jahr 818 Euro weniger Steuern zahlen, so Lindner.

Lothar Lenz, Lothar Lenz, ARD Berlin, 02.11.2022 18:14 Uhr