Positiv- und Negativliste für Hartz-IV-Zuschüsse Härtefall-Katalog begünstigt nur wenige

Stand: 18.02.2010 16:59 Uhr

Das Arbeitsministerium hat dem Katalog für Hartz-IV-Härtefälle zugestimmt, den die Bundesagentur für Arbeit ausgearbeitet hat. Von der Positiv-Liste profitieren Rollstuhlfahrer und Menschen, die auf Medikamente angewiesen sind, sowie getrennt lebende Eltern. Andere gehen leer aus.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Sätzen hat sich das Bundesarbeitsministerium mit der Bundesagentur für Arbeit auf einen Katalog verständigt, in dem eine Reihe von Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden. Die Positiv- und Negativliste setze in einem ersten Schritt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts um, erklärte das Ministerium. Die nun auf den Weg gebrachte Geschäftsanweisung stelle Klarheit für die Mitarbeiter der Arbeitsagentur und die Leistungsbezieher her. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts war die Zahl der Anträge stark angestiegen - die meisten haben nach Auffassung der Bundesagentur keine Aussicht auf Erfolg.

Profitieren sollen von der Härtefallklausel Rollstuhlfahrer, chronisch Kranke und geschiedene Paare mit Kindern. Rollstuhlfahrer, die den Haushalt nicht ohne fremde Hilfe führen können, sollen mit dem Hartz-IV-Extra eine Putz- oder Haushaltshilfe bezahlen können. Für chronisch Kranke sollen auch nicht verschreibungspflichtige, aber notwendige Arzneien absetzbar werden. Dazu zählen zum Beispiel Hautpflegeprodukte bei Neurodermitis oder Hygieneartikel bei ausgebrochener HIV-Infektion.

Fahrtkosten für Kinder von geschiedenen Ehepartnern

Auch die Kosten für Besuchsfahrten eines in Haft sitzenden Ehepartners rechtfertigten ein Antrag auf Zusatzleistung. Ebenso sollen in den Katalog der Hartz-IV-Zusatzleistungen Fahrt- und Übernachtungskosten aufgenommen werden, die anfallen, wenn geschiedene Ehepartner die von ihnen getrennt lebenden Kinder besuchen.

In Einzelfällen können auch Kinder mit Schulproblemen mit Zusatzleistungen rechnen, die über den Hartz-IV-Regelsatz hinausgehen: Mit dem Geld sollen Nachhilfestunden finanziert werden können. Dies gilt aber nur, wenn es einen dringenden Anlass gibt, etwa eine langfristige Erkrankung oder einen Todesfall in der Familie. Dies gilt nur, wenn es eine Aussicht gibt, dass die Nachhilfe spätestens nach einem halben Jahr nicht mehr benötigt wird.

Keine Hilfe bei Praxisgebühr und Zahnersatz

Das Ministerium schließt in seiner Positiv- und Negativliste eindeutig auch Leistungen aus. So müssen der veröffentlichten Liste zufolge die Praxisgebühr beim Arzt, Brillen, Bekleidung für Übergrößen, Zahnersatz, eine Waschmaschine oder orthopädische Schuhe aus der Hartz-IV-Regelleistung bezahlt werden. Das Arbeitsministerium teilte zudem mit, dass die nun veröffentlichten Details der Liste nicht abschließend seien. Als Regel gelte, dass Zusatzleistungen nur gewährt würden, wenn eine erhebliche Unterversorgung drohe.

Antragsflut nach Urteil

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatten sich offenbar immer mehr Langzeitarbeitslose Hoffnungen gemacht, durch Härtefallregelungen bedacht zu werden. Seit dem Urteil werden die Jobcenter nach BA-Angaben von Anträgen auf besondere Leistungen überhäuft. Die "Bild"-Zeitung zitierte BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt mit den Worten, seiner Einschätzung nach würden die Hartz-IV-Empfänger mit ihren Anträgen in der Regel keinen Erfolg haben. "Viele davon werden wir ablehnen müssen, da es zum Großteil keine besonderen Härtefälle sind", sagte Alt.

Sozialverband: Auch Zuschüsse für Nachhilfeunterricht

Der Sozialverband VdK hatte vor Veröffentlichung der Liste eine großzügige Auslegung der Härtefall-Regelung gefordert. Auch das Ersetzen eines kaputten Herds oder einer defekten Waschmaschine müsse künftig wieder möglich sein, sagte VdK-Chefin Ulrike Mascher der "Rheinischen Post". "Es ist völlig unrealistisch, dass jemand vom Hartz-IV-Regelsatz in Höhe von 359 Euro jeden Monat ein paar Euro zurücklegen kann, um für einen solchen Notfall gewappnet zu sein", sagte Mascher weiter.

Die Karlsruher Richter hatten Anfang Februar die bisherige Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze als verfassungswidrig eingestuft, ohne sich auf die genaue Höhe festzulegen.