Hintergrund

Hintergrund Kassenärztliche Vereinigung

Stand: 10.03.2009 13:12 Uhr

Niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten, die Patienten der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) auf Krankenschein behandeln, müssen Mitglieder ihrer zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) sein. Die bundesweit 17 KVs wiederum sind im Dachverband der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zusammengeschlossen.

Die KBV ist die politische Interessenvertretung der Vertragsärzte auch bei Gesetzgebungsverfahren. Außerdem gestaltet sie gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband die bundesweit geltende Gebührenordnung für die niedergelassenen Ärzte. Aufgabe des KV-Systems ist es, überall in Deutschland wohnortnah und bei Bedarf rund um die Uhr die ärztliche Versorgung sicherzustellen. Dazu haben die KVen einen gesetzlichen "Sicherstellungsauftrag".

Aufgabe: Honorarverteilung

Als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung übernehmen die KVen zudem das heikle Thema Honorarverteilung. Sie schließen mit den Krankenkassen Kollektivverträge für alle niedergelassenen Ärzte. Die Kassen überweisen eine Gesamtvergütung an die KVen, die dies wiederum an ihre Mitglieder weiterverteilen.

In der Politik war immer wieder gefordert worden, die "Monopole" der Kassenärztlichen Vereinigungen zu zerschlagen. Die beiden jüngsten Gesundheitsreformen 2004 und 2007 machten deshalb verstärkt auch direkte Verträge zwischen Kassen und Ärzten möglich.