Abdul Bari Omar (Archivbild vom 15 November 2021)

Rede in Kölner Moschee Faeser verlangt Aufklärung von Ditib zu Taliban-Auftritt

Stand: 19.11.2023 00:10 Uhr

Der Auftritt eines afghanischen Taliban-Funktionärs in einer Kölner Moschee sorgt für Ärger. Innenministerin Faeser fordert vom Islamverband Ditib Aufklärung. Unklar ist auch, wie der Mann einreisen konnte.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat den Auftritt eines hochrangigen Taliban-Funktionärs in einer Kölner Moschee heftig kritisiert und Aufklärung eingefordert. "Der Auftritt des Taliban-Vertreters in Köln ist vollkommen inakzeptabel und scharf zu verurteilen", sagte die SPD-Politikerin der Nachrichtenagentur dpa. "Niemand darf radikalen Islamisten in Deutschland eine Bühne bieten." Die Taliban seien für massive Menschenrechtsverletzungen verantwortlich, sagte Faeser weiter. "Wir schützen in Deutschland viele Geflüchtete aus Afghanistan vor der Unterdrückungsherrschaft der Taliban. Deshalb haben Taliban-Funktionäre absolut nichts zu suchen in Deutschland."

Vom Dachverband Ditib, dem die Kölner Moschee angehört, erwarte man "eine vollständige und sehr schnelle Aufklärung, wie es zu dem Auftritt in Köln kommen konnte". Das Bundesinnenministerium hatte nach Angaben eines Sprechers vorab keine Kenntnis von dem Auftritt.

Ditib distanziert sich

Ditib, dem die Moschee angehört, hatte sich von dem Auftritt in dem Gebetshaus im Stadtteil Chorweiler am Donnerstag distanziert. Ein Kulturverein habe die als religiös angekündigte Veranstaltung organisiert und sich dabei nicht an eine vertragliche Vereinbarung gehalten.

Den Namen des Vereins hatte die Ditib zuerst mit "Afghanischer Kulturverein Köln Meschenich" angegeben. Der Verein erklärte daraufhin, nicht an der Veranstaltung beteiligt gewesen zu sein, der Vereinsname sei missbräuchlich verwendet worden. Am Samstagabend korrigierte die Ditib dann ihre Angaben. Tatsächlich sei der Saal Personen zur Verfügung gestellt worden, die Ditib als Vorstand des Vereins "Kulturverein der Kunar Jugendlichen e.V." bekannt seien und in dessen Namen handelten.

Weiter hieß es vom Dachverband Ditib, man bedauere aufrichtig den "erheblichen Schaden", der dem ursprünglich angegebenen Verein entstanden ist und distanziere sich nochmals von der Veranstaltung. "Die menschenverachtende, frauenfeindliche und freiheitsfeindliche geistige Haltung der Taliban ist mit unserem Glauben in keiner Weise zu legitimieren und wir stehen dieser Auslegung als Muslime entschieden entgegen."

Wie konnte Omar nach Deutschland einreisen?

Unklar ist, wie der Taliban-Funktionär nach Deutschland einreisen konnte. Das Auswärtige Amt (AA) hatte den Auftritt von Abdul Bari Omar bereits am Freitag scharf verurteilt. Die Reise sei dem AA nicht angekündigt worden, und dem Mann sei vor seiner Einreise nach Deutschland kein Visum erteilt worden. Es stellte klar, dass die Bundesregierung die Taliban nicht anerkenne. "Solange die Taliban in Afghanistan in eklatanter Weise die Menschenrechte, insbesondere die Rechte von Frauen und Mädchen mit Füßen treten, wird es keine Normalisierung mit dem Taliban-Regime geben."

Das nordrhein-westfälische Innenministerium erklärte am Samstag auf Anfrage, bei dem Mann handle es sich um den Leiter der Lebensmittel- und Arzneibehörden in Afghanistan.

Auch die nordrhein-westfälische Staatskanzlei hatte den Auftritt des Taliban-Funktionärs verurteilt. "Dass Mitglieder einer radikalen Organisation wie die Taliban ihre Ideologien ungefiltert auf deutschem Boden verbreiten, ist ein unsäglicher Vorgang", hatte ein Sprecher dem "Kölner Stadt-Anzeiger" gesagt.

Das Düsseldorfer Innenministerium verwies allerdings auf eine Bewertung des Generalbundesanwalts: Nach dieser handle es sich bei den Taliban mit deren Machtübernahme in Afghanistan und der Bildung einer Regierung im September 2021 "ab diesem Zeitpunkt" nicht mehr um eine kriminelle oder terroristische Vereinigung.

Markus Sambale, ARD Berlin, tagesschau, 18.11.2023 14:42 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtet am 17.11.2023 auch die "Aktuelle Stunde" im WDR Fernsehen.