Ein Hinweisschild mit dem Bundesadler und dem Schriftzug "Bundesverfassungsgericht" steht vor dem Gericht in Karlsruhe.

Karlsruhe zu Parteienfinanzierung "Verfassungsrechtliches Neuland"

Stand: 12.10.2021 13:04 Uhr

Vor dem Bundesverfassungsgericht hat die Verhandlung über die von Union und SPD beschlossene Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung begonnen - laut Verfassungsrichter Müller "Neuland" für das Gericht. Geklagt hatte die Opposition.

Das Bundesverfassungsgericht hat in Karlsruhe mit einer zweitägigen Verhandlung über die Finanzierung der politischen Parteien begonnen. Verhandelt wird ein gemeinsamer Antrag der Bundestagsfraktionen von FDP, Linkspartei und Grünen sowie ein Antrag der AfD-Fraktion. Sie wollen die 2018 von SPD und Union beschlossene Aufstockung der staatlichen Parteienfinanzierung prüfen lassen.

Bundesverfassungsgericht verhandelt über Regeln zur staatlichen Parteienfinanzierung

Frank Bräutigam, SWR, tagesschau, tagesschau, 12.10.2021 20:00 Uhr

Damals hatte der Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD beschlossen, die absolute Obergrenze für die staatlichen Zuschüsse für alle Parteien von 165 auf 190 Millionen Euro anzuheben. Die Fraktionen der damaligen schwarz-roten Regierungsmehrheit argumentierten insbesondere mit höheren Ausgaben durch die Digitalisierung.

Grüne, Linke und FDP sehen darin einen Verstoß gegen den im Grundgesetz verankerten Grundsatz der Staatsfreiheit der Parteien. Die AfD-Fraktion reichte zudem eine Organklage gegen den Bundestag ein, weil die Große Koalition das Gesetz in so kurzer Zeit beschlossen hatte, dass keine Zeit geblieben sei, oppositionelle Strömungen in der Bevölkerung zu mobilisieren. Alle Parteien sandten Vertreter zur Verhandlung nach Karlsruhe.

Auf der Richterbank im Sitzungssaal im Bundesverfassungsgericht liegen Barette der Bundesverfassungsrichter des ersten Senats.

2018 beschloss der Bundestag, dass die Parteien vom Staat mehr Geld erhalten sollen. mehr

Pau: "Völlig willkürlich"

Die Bundestagsabgeordnete der Linken, Petra Pau, warf der Großen Koalition vor, 2018 "vollkommen willkürlich" die Summe der Parteienfinanzierung angehoben zu haben. Die höchsten deutschen Richter hätten in einem früheren Urteil betont, dass Parteien staatsfern sein müssten und dass sie nicht selbst über ihre Finanzierung entscheiden dürften, sagte Linke-Vertreterin Pau vor der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts.

Die Große Koalition habe hingegen mit dem guten Brauch gebrochen, die Finanzierung zwischen allen Fraktionen auszuhandeln, "und völlig willkürlich ohne eine objektive Begründung die Summe angehoben", so Pau.

Grüne fordern klare Regeln

Auch die Grünen kritisierten die Erhöhung und hoffen auf strikte Vorgaben. "Ich erwarte vom Gericht, dass sie festhalten an klaren Regeln für die Parteienfinanzierung", sagte Manuela Rottmann, Vertreterin der Partei vor dem Karlsruher Gericht. Das sei wichtig, damit die Demokratie ihre Zustimmung behält.

Die Begründung für einen solchen Antrag müsse in dem Moment stimmen, in dem man einen Beschluss fasst. "Wenn wir das so machen, dann werden die Parteien immer wieder auf den Staat zugehen und sich mehr Mittel verschaffen und dann im Nachhinein versuchen, das irgendwie plausibel zu machen. Das kann's nicht sein", so Rottmann.

AfD wirft SPD und Union Verfassungsbruch vor

Der stellvertretende AfD-Bundessprecher Stephan Brandner wirft SPD und Union zudem vor, das Parteienfinanzierungsgesetz besonders schnell verabschiedet zu haben, damit weniger darüber diskutiert wird. Das "Durchprügeln im Schweinsgalopp im Umfeld der Fußballweltmeisterschaft" sei dazu gedacht gewesen, dass es unter dem Radar der Öffentlichkeit bleibe, so AfD-Vertreter Brandner in Karlsruhe.

In der Sache hätten die Koalitionsfraktionen laut Brandner "ganz klar" gegen Verfassungsrecht verstoßen. "Indem nämlich das Bundesverfassungsgericht eine Obergrenze festgelegt hat - und die wird gerissen."

Die Union verteidigte die Anhebung der Obergrenze staatlicher Zuschüsse dagegen. Für digitale Kommunikationswege müssten mehr Mittel investiert werden, sagte der CDU-Vertreter Ansgar Heveling vor Beginn der Verhandlung in Karlsruhe. Bei Parteitagen müsse man etwa sicherstellen, dass derjenige, der stimmberechtigt ist, auch derjenige ist, der eine Stimme abgibt. "Das ist nicht mal eben eine E-Mail, die man schreibt." Auch Angriffe von außen müssten abgewehrt werden. "Das bestätigt aus meiner Sicht, dass es richtig war, die Obergrenze heraufzusetzen."

Ein Drittel der Parteieinnahmen sind Zuschüsse

Die Zuschüsse vom Staat machen etwa ein Drittel der Einnahmen der Parteien aus. Deren Höhe richtet sich nach den Stimmenanteilen der jeweiligen Partei bei Wahlen, den Mitgliedsbeiträgen und Mandatserträgen sowie nach Spenden.

Dabei gibt es zwei Grenzen: Erstens eine relative Obergrenze, die vorsieht, dass Parteien nicht mehr vom Staat bekommen dürfen, als sie selbst erwirtschaften. Hinzu kommt eine absolute Obergrenze, um die es im aktuellen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht geht: Sie wird an die Preisentwicklung angepasst, soll aber ansonsten nur erhöht werden, wenn sich die Verhältnisse "einschneidend geändert" haben.

Genau hier stelle sich laut Bundesverfassungsrichter Peter Müller die Frage, wann einschneidende Veränderungen der Verhältnisse vorliegen, die eine Erhöhung der Obergrenze für den staatlichen Teil der Parteienfinanzierung rechtfertigen - und wie hoch der Anstieg maximal ausfallen darf.

Gesetzgebung in eigener Sache?

Weil es im Unterschied zu vielen Gesetzen keine gegenläufigen Interessen gebe, weil andere Parteien keine Nachteile hätten, könnte ein Fall von Gesetzgebung in eigener Sache vorliegen, sagte Müller. Die zweitägige Verhandlung diene dazu, "dieses verfassungsrechtliche Neuland zu beleuchten".

Am ersten Tag solle es um das Gesetzgebungsverfahren und um die formelle Verfassungsmäßigkeit gehen, am Mittwoch vor allem um die Frage, inwieweit die Erhöhung der Obergrenze mit dem im Grundgesetz verankerten Grundsatz der Staatsfreiheit der Parteien vereinbar ist.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete tagesschau24 am 12. Oktober 2021 um 12:00 Uhr.