Eine Frau sitzt mit Laptop am Küchentisch.

Kabinettsbeschluss in Meseberg Keine Rückkehr zur Homeoffice-Angebotspflicht

Stand: 31.08.2022 13:43 Uhr

Bundesarbeitsminister Heil will nun doch auf eine Rückkehr zur Homeoffice-Angebots-Pflicht verzichten. Das Kabinett beschloss eine neue Arbeitsschutzverordnung. Betriebe sollen demnach zum Schutz vor Infektionen Hygienekonzepte erstellen.

Unternehmen sollen nun doch nicht verpflichtet werden, ihren Beschäftigten ab Herbst erneut Homeoffice und Corona-Tests anzubieten. Das Bundeskabinett beschloss im brandenburgischen Meseberg nach Angaben des Arbeitsministeriums eine neue Corona-Arbeitsschutzverordnung.

Demnach sollen Arbeitgeber im Rahmen eines Hygienekonzepts ein Homeoffice-Angebot für die Beschäftigten und ein regelmäßiges Angebot von Corona-Tests nur noch "prüfen". Die neue Verordnung soll vom 1. Oktober bis 7. April 2023 gelten.

In einem früheren Entwurf der Verordnung aus dem Hause von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte es noch geheißen: "Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten anzubieten, geeignete Tätigkeiten in ihrer Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen." Zudem war eine Pflicht für das Angebot von zwei Tests pro Woche für alle in Präsenz Arbeitenden vorgesehen.

Hygienekonzepte erstellen

Pflichten für Unternehmen zum Angebot von Tests und Homeoffice waren im März ausgelaufen. Damals wurde die Verantwortung für Corona-Maßnahmen weitgehend in die Hände der Arbeitgeber gelegt. Ende Mai waren dann mit dem Auslaufen der Corona-Arbeitsschutzverordnung auch die restlichen Vorgaben für Betriebe ausgelaufen.

Nun soll die Verordnung reaktiviert und Hygienekonzepte erstellt werden. Begründung: Für Herbst und Winter sei zu erwarten, dass die Infektionszahlen nochmals deutlich steigen. Daher müssten auch im Arbeitsleben erneut Schutzmaßnahmen getroffen werden. "Hierzu können neben Maßnahmen zur Umsetzung der AHA+L-Regel und dem Tragen von Schutzmasken auch die Verminderung betrieblicher Personenkontakte, zum Beispiel durch die Reduzierung der gleichzeitigen Nutzung von Räumen und durch das Angebot an die Beschäftigten, im Homeoffice zu arbeiten, gehören", heißt es im Entwurf.

Kritik der Arbeitgeber

Der BDA-Spitzenverband der Arbeitgeber hatte eine Rückkehr zur Angebots-Pflicht scharf kritisiert. Die FDP begrüßte die Abschwächung. "Homeoffice-Angebots-Pflicht, Maskenpflicht und Testangebotspflicht - das alles hätten wir Beschäftigten und Unternehmen nicht erklären können", sagte der arbeitspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Pascal Kober, der Nachrichtenagentur Reuters.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichteten am 31. August 2022 MDR aktuell um 13:12 Uhr und Deutschlandfunk um 14:00 Uhr in den Nachrichten.