Drei Führerscheine verschiedener Generationen liegen auf einem Tisch.
FAQ

Fristen beginnen Wer jetzt den Führerschein tauschen muss

Stand: 05.01.2022 15:26 Uhr

Bis zum Jahr 2033 müssen 43 Millionen Führerscheine umgetauscht werden. Die ersten Fristen laufen schon in Kürze ab. Wen es wann betrifft - und warum das nötig ist. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Von Tobias Reckmann, WDR

Seit Januar 2022 ist der Führerscheinumtausch Pflicht: Bis zum Jahr 2033 müssen alle 43 Millionen Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, in ein EU-einheitliches Dokument umgetauscht werden. Die ersten Fristen laufen allerdings schon in Kürze ab.

Wer muss seinen Führerschein umtauschen?

Umgetauscht werden müssen alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden. Betroffen sind also nicht nur die alten grauen und rosafarbenen "Lappen" aus Papier, sondern auch die älteren Modelle der Führerschein-Plastikkarte (Scheckkartenformat).

Bis wann muss mein Führerschein umgetauscht werden?

Für den Umtausch sind je nach Geburts- und Ausstellungsdatum unterschiedliche Fristen vorgesehen. So sollen eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermieden werden. Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr ausschlaggebend:

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:

Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Was passiert, wenn der Führerschein nicht rechtzeitig umgetauscht wird?

Wer nach Fristablauf mit einem veralteten Führerschein erwischt wird, muss mit einem Verwarngeld in Höhe von zehn Euro rechnen. Die gute Nachricht: Weil derzeit viele Führerscheinstellen wegen der Corona-Pandemie nur eingeschränkt arbeitsfähig sind, soll ein bundeseinheitliches Verfahren abgestimmt werden, falls bei einer Kontrolle ein abgelaufener Altführerschein vorgelegt wird. Geplant ist, von der eigentlich fälligen Geldbuße in Höhe von zehn Euro abzusehen und eine halbjährige Frist zum Nachreichen eines gültigen EU-Führerscheins einzuräumen.

Warum muss der Führerschein überhaupt umgetauscht werden?

Hintergrund ist die Dritte EU-Führerscheinrichtlinie. Danach sollen alle Führerscheine EU-weit vereinheitlicht und fälschungssicher gemacht werden. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.

Gilt die Umtauschpflicht auch für den Motorradführerschein?

Ja. Für den Motorradführerschein (Klasse A) gelten dieselben Umtauschfristen wie beim Pkw-Führerschein.

Welche Dokumente brauche ich für den Umtausch?

Für den Umtausch werden folgende Dokumente benötigt: ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und ein aktueller Führerschein. Das Ganze kostet zudem eine Gebühr von rund 25 Euro.

Wichtig: Wurde der alte Papierführerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, ist eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde erforderlich. Diese lässt sich per Post, telefonisch oder auch online beantragen und an die aktuelle Führerscheinstelle schicken. Die Bearbeitungsdauer ist je nach Region unterschiedlich lang.

Wie lange ist der neue Führerschein gültig?

Anders als bisher ist der neue Führerschein nicht mehr unbegrenzt gültig, sondern läuft nach 15 Jahren ab. Dies gilt jedoch nur für den Führerschein als Dokument. Eine erneute Fahrprüfung ist nicht notwendig. Gegen Ende der Gültigkeitsdauer kann der neue Führerschein ohne Prüfung und Gesundheitscheck beantragt werden.

Kann ich meinen Führerschein freiwillig früher umtauschen?

Ja. Ein freiwilliger Umtausch ist bei den Führerscheinstellen jederzeit möglich.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete MDR1 Radio MV am 15. Februar 2019 um 11:10 Uhr.