Ein Handwerker zieht einen Lehmziegel glatt

Antwort der Bundesregierung Jenische nicht als nationale Minderheit anerkannt

Stand: 04.10.2023 18:31 Uhr

Die Jenischen waren nach eigenen Angaben ein reisendes Volk. Heute sollen in Deutschland rund 250.000 Bürger jenischer Abstammung leben. Für die Einstufung als nationale Minderheit reicht es laut der Bundesregierung aber nicht.

Die Jenischen kämpfen in Deutschland für die Anerkennung ihres Volkes. Der Bundesregierung zufolge erfüllen sie jedoch nicht die Voraussetzungen, um als nationale Minderheit anerkannt zu werden. Das erklärte die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion.

"Es liegen keine neuen Erkenntnisse darüber vor, dass sich die Jenischen vom Mehrheitsvolk in Deutschland durch eine eigene Sprache, Kultur und Geschichte, also eigene Identität, unterscheiden", hieß es darin. Diese Kriterien seien eine wesentliche Voraussetzung für die Anerkennung als Minderheit, sie treffen demnach etwa auf die Volksgruppen der Friesen und der Sinti und Roma zu. Geregelt sind diese Vorgaben im sogenannten Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten.

Jenische in Deutschland

Die Jenischen sind nach eigenen Angaben eine eigenständige, transnationale ethnische Minderheit mit eigener Sprache, eigener Kultur und eigenen Traditionen. Aktuell leben demnach rund 250.000 Bürger jenischer Abstammung in Deutschland. Nach ihrem Selbstverständnis sind die Jenischen ursprünglich ein reisendes Volk von Handwerkern und Händlern. Ihre Herkunft ist aber auch dem Zentralrat der Jenischen in Deutschland zufolge "bis heute so gut wie ungeklärt und unerforscht".

Linke sieht Forschungsdefizite bei Jenischen

In der Kleinen Anfrage schrieb die Linksfraktion, Jenische lebten seit Jahrhunderten in Deutschland wie auch in anderen Staaten Mitteleuropas. Anders als in Deutschland sind sie in der Schweiz im Rahmen des Abkommens als nationale Minderheit anerkannt. Über Herkunft, Sprache und Kultur des jenischen Volkes bestünden indes noch große Forschungsdefizite.

Der Bundesregierung zufolge müssen geschützte Sprachen jedoch im Sinne des Übereinkommens eine gewisse Eigenständigkeit aufweisen. Nach dem derzeitigen Stand der sprachwissenschaftlichen Einordnung sei diese Zuschreibung beim Jenischen zweifelhaft, hieß es demnach.