Hintergrund

Gesundheitspolitik Der Gesundheitsfonds, das Herzstück der Reform

Stand: 08.01.2008 13:52 Uhr

Der Gesundheitsfonds gilt als Herzstück der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung. Obwohl die Reform bereits im April 2007 in Kraft trat, wurde der Start des Fonds wegen komplizierter Vorbereitungen auf 2009 verschoben.

Ziel des Fonds ist es, die Finanzströme der Krankenversicherung zu bündeln und so "für mehr Transparenz und Gerechtigkeit" zu sorgen. Wie bei der Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung legt die Bundesregierung künftig auch den Beitragssatz für alle Krankenkassen einheitlich fest. Dies soll bis zum 1. November geschehen.

Die Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern fließen in den Fonds, ebenso wie wachsende Steuermittel für die Krankenversicherung der Kinder. Aus diesem Topf erhalten die Kassen einen einheitlichen Grundbetrag für jeden Versicherten. Die Rede ist von 150 bis 170 Euro im Monat.

Zuschläge für überdurchschnittlich viele alte und kranke Versicherte sollen die unterschiedlichen Risikostrukturen der Kassen ausgleichen. Denn beispielsweise Betriebskrankenkassen haben verhältnismäßig mehr junge und gesunde Mitglieder als die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK).

Die Reform schreibt den Kassen vor, vor Start des Fonds alle alten Schulden abzubauen. Der Einheitsbeitrag soll dann so hoch festgesetzt werden, dass er zum Start des Fonds rechnerisch sämtliche Gesundheitskosten abdeckt. Wenn Kassen mit dem ihnen zugewiesenen Geld trotzdem nicht auskommen, dürfen sie von den Versicherten einen Zusatzbeitrag verlangen. Dieser darf höchstens ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens ausmachen, wenn er höher ist als acht Euro. Haben die Kassen dagegen Geld übrig, sind Rückzahlungen möglich.