Gesetzentwurf Kein Geld für AfD-nahe Stiftung?
Ampelkoalition und Union haben einen Vorschlag zur Finanzierung politischer Stiftungen vorgelegt. Verfassungsfeindliche Stiftungen und solche am rechten Rand sollen nicht mehr gefördert werden - damit könnte die AfD leer ausgehen.
Als im September der erste Entwurf für das Haushaltsgesetz 2024 in den Bundestag eingebracht wurde, fand sich darin eine Position, für die es gar keine gesetzliche Grundlage gibt. Zumindest bislang nicht.
Nach dem Entwurf sollten wieder mehrere 100 Millionen Euro für politische Stiftungen eingeplant werden. Politische Stiftungen sind solche, die von einer ihr nahestehenden Partei anerkannt sind. Geld sollten wie in den vergangenen Jahren die Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD-nah), die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit (FDP-nah), die Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU-nah), die Hanns-Seidel-Stiftung (CSU-nah), die Heinrich-Böll-Stiftung (Grünen-nah) und die Rosa-Luxemburg-Stiftung (Linken-nah) bekommen. Nicht aber die Desiderius-Erasmus-Stiftung, die der AfD nahesteht.
Das Problem dabei: Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Februar braucht es ein Gesetz, das klar regelt, nach welchen Kriterien politischen Stiftungen Geld zugeschlagen wird. Und das gibt es bislang nicht. Erstritten hatte das Urteil die AfD, die sich durch die Nicht-Berücksichtigung der Desiderius-Erasmus-Stiftung in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt sah und vor dem Bundesverfassungsgericht Recht bekam.
Das Urteil war keine Überraschung. Die jahrzehntelange Praxis, Gelder im Rahmen der Haushaltsverhandlungen zu verteilen, wurde schon lange bemängelt.
Fraktionsübergreifender Gesetzentwurf
Eine gesetzliche Grundlage soll nun aber nachgeschoben werden - und möglichst im zeitlichen Zusammenhang mit dem Haushaltsgesetz 2024 verabschiedet werden. Andernfalls dürfte den Stiftungen im kommenden Jahr kein Geld ausgezahlt werden. Der Gesetzentwurf, der dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt, kommt aus der Mitte des Parlaments. Es ist ein gemeinsamer Entwurf der Ampel-Fraktionen und der Unionsfraktion. Auch mit den Linken hat man sich abgestimmt. Am Freitag soll im Plenum des Bundestags darüber debattiert werden.
Wie viel Geld eine Stiftung bekommt, soll sich nach den Wahlergebnissen der ihr nahestehenden Partei bei den vergangenen vier Bundestagswahlen bemessen. Das könnte also durchaus bedeuten, dass eine Stiftung in Zukunft weniger Geld bekommt als bisher. Scheidet eine Partei für eine Legislaturperiode aus dem Bundestag aus - wie die FDP 2013 - soll die Finanzierung aber trotzdem weiterlaufen.
Außerdem muss die nahestehende Partei mindestens in drei aufeinanderfolgenden Legislaturperioden im Bundestag in Fraktionsstärke vertreten gewesen sein. Die AfD ist erst das zweite Mal im Bundestag vertreten, so dass ihre Stiftung aktuell bereits an diesem Kriterium scheitern würde.
Verfassungstreue als Voraussetzung
Es kommt aber noch eine weitere Anforderung hinzu, die es der Desiderius-Erasmus-Stiftung auch in Zukunft schwer machen könnte, Geld vom Staat zu bekommen.
Voraussetzung für eine Förderung soll nämlich sein, dass die Stiftung aktiv für "die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie für den Gedanken der Völkerverständigung" eintritt. Dabei soll eine Prognose-Entscheidung getroffen werden. Anhaltspunkte gegen eine Förderung könnten sich demnach etwa aus der bisherigen Stiftungsarbeit oder aus Veröffentlichungen ergeben.
Auch die Mitarbeit von Personen, die im Verdacht stehen, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu verfolgen, soll relevant sein. Genauso wie eine verfassungsfeindliche Prägung der politischen Grundströmung, die der Stiftung zuzuordnen ist. Laut der Gesetzesbegründung soll an dieser Stelle nicht unmittelbar auf die Partei abgestellt werden. Vielmehr sei der Blick darauf zu richten, welche gesellschaftlich-politische Strömung die Partei soziologisch trage und programmatisch binde. Sei in dieser eine verfassungsfeindliche Haltung mitprägend, so könne dies auf die zu erwartende Stiftungsarbeit durchschlagen.
Eine Förderung politischer Stiftungen war bereits seit 2022 an deren Verfassungstreue geknüpft - mit einem entsprechenden Zusatz im Haushaltsgesetz. Die Entscheidung darüber, ob das zulässig war, hatte das Bundesverfassungsgericht im Februar aufgeschoben. Die Richterinnen und Richter hatten aber klar gemacht: Der Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung darf eine Rolle spielen bei der Verteilung staatlicher Gelder. Eine endgültige Entscheidung aus Karlsruhe könnte noch in diesem Jahr kommen – und so dann auch noch im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden.