Der Bericht des sogenannten Zukunftsrates mit Empfehlungen für Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk Zukunftsrat empfiehlt umfassende Reformen

Stand: 18.01.2024 15:02 Uhr

Umstrukturieren, effizienter machen, mehr Kontrolle - der sogenannte Zukunftsrat hat seine Empfehlungen für eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorgelegt. Nun sollen die Bundesländer darüber beraten.

Vor rund zehn Monaten hat der sogenannte Zukunftsrat für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk seine Arbeit aufgenommen. Das Ziel der acht Expertinnen und Experten: Vorschläge auszuarbeiten, wie die dazugehörigen Sender effizienter arbeiten können und die Akzeptanz für ihre Angebote gestärkt werden kann. Nun ist der rund 40 Seiten umfassende Bericht fertig und wurde von dem Gremium der Rundfunkkommission der Bundesländer als Auftraggeberin übergeben.

Auf diesen 40 Seiten spricht sich der Zukunftsrat für umfassende Reformen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk aus. Dabei gehe es "nicht um Veränderungen im System, sondern um Umbauten des Systems", sagte die Vorsitzende des Gremiums, die frühere Gruner+Jahr-Chefin Julia Jäkel. Die Empfehlungen der Expertinnen und Experten sind aber nicht bindend.

Zentrale ARD-Anstalt als Dachorganisation

Ein erster Vorschlag des Zukunftsrates: die Bildung einer zentralen ARD-Anstalt als Dachorganisation. In deren Verantwortung sollen die bundesweiten ARD-Angebote stehen, beispielsweise die Mediathek, das Programm im Ersten, Verwaltung und Technologie. So sollen Doppelstrukturen innerhalb der ARD abgebaut werden und die neun Landesrundfunkanstalten sollen sich stärker auf regionale Inhalte konzentrieren können.

Des Weiteren spricht sich der Zukunftsrat für eine Umstrukturierung der operativen Leitung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus - weg vom bisherigen Intendantenmodell hin zu einer "zeitgemäßen Managementkultur". Das Gremium empfiehlt dafür jeweils eine "kollegiale Geschäftsleitung" für die vorgeschlagene zentrale ARD-Anstalt, für das ZDF und Deutschlandradio. Der oder die Vorsitzende der Geschäftsleitung soll ein Letztentscheidungsrecht haben.

Neue Kontrollorgane

Auch in der Senderkontrolle will der Rat neue Gremien etablieren und bisherige Organe ersetzen. Laut Empfehlungen soll es künftig bei der ARD, ZDF und Deutschlandradio jeweils einen Medienrat aus Politik und Zivilgesellschaft geben, der im Blick behalten soll, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk den an ihn gestellten Auftrag erfüllt. Zugleich soll der Medienrat einen aus Fachleuten zusammengesetzten Verwaltungsrat berufen, der die strategische Aufsicht über die Geschäftsleitung und die Gesamtverantwortung trägt.

Zudem sprechen sich die Expertinnen und Experten dafür aus, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk schneller digitaler werden und arbeiten soll. Dafür sollten ARD, ZDF und Deutschlandradio eine Gesellschaft zu Entwicklung und Betrieb einer gemeinsamen technologischen Plattform gründen. Ob das in Zukunft auch eine einzige Nutzerplattform zur Folge haben könnte, lässt der Zukunftsrat noch offen. Zunächst solle vor allem die Technik vereinheitlicht werden.

Mehr von Privatsendern unterscheiden

Den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks umreißt das Expertengremium unverändert mit den Bereichen Information, Bildung, Kultur, Fiktion, Unterhaltung und Sport. Allerdings plädiert der Zukunftsrat dafür, dass sich die Angebote noch stärker von denen privater Sender unterscheiden sollen. Die TV-Quote und die Reichweite sollen demnach nicht die wichtigste Rolle spielen.

Die öffentlich-rechtlichen Angebote sollten vor allem demokratie- und gemeinwohlorientiert sein und dabei helfen, Menschen zusammenzubringen. Als Beispiel wird die Übertragung von Sportereignissen genannt, die aus Sicht der Expertinnen und Experten das Potenzial haben, "als gesellschaftliche Klammer" zu wirken.

Rundfunkbeitrag soll bleiben

Am Rundfunkbeitrag rüttelt das Expertengremium nicht, aber sollte anders bemessen werden, wer wie viel Geld erhält. ARD, ZDF und Deutschlandradio sollen nicht wie bisher den eigenen Finanzbedarf anmelden. Stattdessen soll mithilfe einer Indexierung automatisiert und weitgehend entpolitisiert festlegt werden, wie viel Geld die Anstalten bekommen.

Im Nachhinein soll die unabhängige Expertenkommission KEF prüfen, ob der öffentlich-rechtliche Auftrag erfüllt wurde. Sollte das aus Sicht der Kommission nicht der Fall sein, sollen künftig auch Sanktionen wie die Kürzung der Finanzmittel möglich sein.

Gremiumsvorsitzende Jäkel bezeichnete die Empfehlungen des Zukunftsrats als "Kraftpaket", dessen Umsetzung allerdings auch einen Kraftakt für Bundesländer und die öffentlich-rechtlichen Medienanstalten werden würde. Über die Empfehlungen des Zukunftsrats will die Rundfunkkommission der Bundesländer in der kommenden Woche beraten.

Oliver Neuroth, ARD Berlin, tagesschau, 18.01.2024 17:36 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 18. Januar 2024 um 15:00 Uhr.