Auf einem Vordruck für die Steuererklärung liegt vor dem Aktenordner mit dem Aufdruck "Finanzamt" ein Stift und eine Brille.
FAQ

Künftige Rentnergeneration Bundesfinanzhof warnt vor Doppelbesteuerung

Stand: 31.05.2021 14:14 Uhr

Die obersten Finanzrichterinnen und -richter sehen in der Besteuerung von künftigen Rentnergenerationen teilweise eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung. Jetzt muss wohl der Gesetzgeber handeln.

Von Kolja Schwartz, ARD-Rechtsredaktion

Was hat der Bundesfinanzhof entschieden?

Die klagenden Rentner haben vor dem Bundesfinanzhof verloren. Doch der reine Urteilsspruch täuscht über Bedeutung und Inhalt der Entscheidungen hinweg. Denn die obersten Finanzrichterinnen und -richter haben erstmals genaue Berechnungsparameter aufgestellt, um in jedem Einzelfall zu klären, ob bei Rentnerinnen und Rentnern eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung vorliegt. Bei den Klägern war das nicht der Fall. Aber: Der Bundesfinanzhof hat sehr deutlich gesagt: Spätere Rentenjahrgänge werden wohl von der Doppelbesteuerung betroffen sein. Wenn der Gesetzgeber also nicht handelt, läuft er sehenden Auges in einen verfassungswidrigen Zustand.

Wie kommt es überhaupt zu dem Problem?

Lange galt in Deutschland: Wer in die Rentenkasse einzahlt, hat seinen Rentenbeitrag aus versteuertem Einkommen bezahlt. Er hat also Steuern auf die Rentenbeiträge gezahlt. Ist man dann irgendwann in Rente gegangen, musste man dafür auf seine Rente weitgehend keine Steuern mehr zahlen. 2005 entschied der Gesetzgeber: Dies soll grundlegend anders werden. Den Rentenbeitrag soll man nicht mehr versteuern müssen. Dafür müssen die Rentnerinnen und Rentner dann später Steuern auf die Rente zahlen. Für diesen Systemwechsel hat man eine lange Übergangszeit vorgesehen, damit Rentnerinnen und Rentner nicht zweimal - also doppelt - Steuern zahlen. Der Bundesfinanzhof sagt nun aber: Die Rechnung wird in vielen Fällen nicht aufgehen.

Wie sieht die Übergangsphase aus?

Seit 2005 sinkt jedes Jahr der Teil des Rentenbeitrags, den man versteuern muss. Oder anders ausgedrückt: Während des Berufslebens kann man jedes Jahr etwas mehr von dem Rentenbeitrag von der Steuer absetzen. Im Jahr 2005 waren es 60 Prozent, jedes Jahr steigt der Satz um zwei Prozent, bis der Beitrag 2025 komplett, also zu 100 Prozent absetzbar ist.

Dafür steigt jedes Jahr der Teil der Rente, den Rentnerinnen und Rentner versteuern müssen. Wer 2005 in Rente ging, muss 50 Prozent versteuern, beim Renteneintritt 2020 waren es 80 Prozent und alle, die 2040 oder später in den Ruhestand gehen, müssen 100 Prozent der Rente versteuern.

Warum hat der Gesetzgeber diesen Systemwechsel vollzogen?

Das ist auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2002 zurückzuführen. Damals hatten die Richterinnen und Richter in Karlsruhe die unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und Sozialversicherungsrenten für verfassungswidrig erklärt. Beamtinnen und Beamten mussten schon vor 2005 Steuern auf ihre Pensionen zahlen. Das Bundesverfassungsgericht hat in dem Urteil 2002 gesagt: Wie der Gesetzgeber das System ändert, ist ihm überlassen, er hat also einen weiten Spielraum. Aber: Es darf nicht dazu kommen, dass Rentnerinnen und Rentner doppelt Steuern bezahlen.

Wann liegt eine Doppelbesteuerung vor?

Dies Frage war bislang nicht in allen Einzelheiten geklärt. Deshalb kam es auch zu den heutigen Urteilen. Aber auch nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs war schon klar, man muss zwei Werte gegenüberstellen: Auf der einen Seite schaut man, wie hoch ist der Teil der zu erwartenden steuerfreien Rente bei durchschnittlicher Lebenserwartung. Auf der anderen Seite überprüft man, wie hoch ist der Betrag der Beitragsleistungen, die aus versteuertem Einkommen erbracht wurden. Nur wenn die steuerfreie Rente mindestens gleich hoch ist, liegt keine Doppelbesteuerung vor. Heute hat der Bundesfinanzhof zusätzlich einige strittige Punkte geklärt. So steigert der Grundfreibetrag, der das Existenzminimum sichern soll, zum Beispiel nicht den steuerfreien Betrag, weil er dafür da ist, das Existenzminimum zu sichern. Das Bundesfinanzministerium hatte das unter anderem anders gesehen.

Was bedeutet das Urteil jetzt konkret für Rentnerinnen und Rentner?

Bei den konkreten Klägern hat die Rechnung des Bundesfinanzhofs ergeben: Eine Doppelbesteuerung lag nicht vor. Allerdings ist nicht ausgeschlossen, dass es auch jetzt schon einige Rentnerinnen und Rentner gibt, bei denen das anders ist. Relativ sicher geht der Bundesfinanzhof aber davon aus, dass es bei künftigen Rentnergenerationen so sein wird.

Was sollten Rentnerinnen und Rentner jetzt tun?

Wer davon ausgeht, dass er unter die Betroffenen fällt, muss auf jeden Fall Einspruch gegen den Bescheid zu seiner Steuererklärung einlegen. Und dies innerhalb der Frist von einem Monat, nachdem der Bescheid zugestellt worden ist. Und dann eventuell auch klagen. 142.000 Rentnerinnen und Rentner haben das bisher schon gemacht.

Warum betrifft die Doppelbesteuerung vor allem künftige Rentengenerationen?

Wer 2040 oder später in Rente geht, muss seine Rente zu 100 Prozent versteuern. Sein Rentenbeitrag während des Berufslebens war allerdings nur in den Jahren 2025 bis 2039 komplett von der Steuer absetzbar. Davor mussten die Rentenbeiträge zu einem gewissen Teil versteuert werden, vor 2005 sogar komplett. Hier geht das Gericht davon aus, dass diese Rentengeneration ganz besonders stark von einer Doppelbesteuerung betroffen ist.

Was muss der Gesetzgeber jetzt tun?

Durch die Urteile aus München ist der Gesetzgeber formal nicht dazu verpflichtet zu handeln. Wenn er jedoch nichts tut, ist davon auszugehen, dass irgendwann Klägerinnen und Kläger kommen werden, die nach den heute aufgestellten Maßstäben von der Doppelbesteuerung betroffen wären. Dann würde der Bundesfinanzhof eine solche Klage wahrscheinlich dem Bundesverfassungsgericht vorlegen. Die Verfassungsrichterinnen und Richter könnten das Gesetz dann für verfassungswidrig erklären. Dem könnte der Gesetzgeber jetzt zuvorkommen, indem er das Gesetz ändert. Der Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Rolf Bösinger, erwartet eine Gesetzesänderung in der kommenden Legislaturperiode.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Inforadio am 31. Mai 2021 um 12:21 Uhr.