Fragen und Antworten "Ehe für alle" - was geht und was nicht

Stand: 27.05.2015 17:39 Uhr

Seit 2001 hat sich viel getan: Oft sind homosexuelle Lebenspartnerschaften einer heterosexuellen Ehe schon gleichgestellt. tagesschau.de erklärt, an welchen Punkten es hakt und wo der Widerstand am größten ist.

Was hat das Kabinett beschlossen?

Der Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sieht kleinere Änderungen zur rechtlichen Angleichung von Lebenspartnerschaft und Ehe vor. So soll in diversen Gesetzpassagen neben dem Wort "Ehegatte" auch der Begriff "Lebenspartner" stehen. SPD und Union hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, alle rechtlichen Benachteiligungen der Homosexuellen zu beseitigen.

Dies gelingt mit diesem Gesetzentwurf nach Einschätzung der Opposition und des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) aber immer noch nicht. Die Linkspartei wirft der Regierung vor, nur an einzelnen Stellschrauben drehen zu wollen. Die Grünen verweisen darauf, dass insgesamt 150 Regelungen in 54 Gesetzen zu ändern seien, um die vollständige rechtliche Angleichung zu erreichen. Würde der Begriff der Ehe, wie er derzeit im Bürgerlichen Gesetzbuch steht, gleichberechtigt auch für schwule und lesbische Paare gelten, wären diese zahlreichen Änderungen überflüssig.

Was sind die Einwände der Union gegen die "Ehe für alle"?

Teile von CDU und CSU fühlen sich nach wie vor dem traditionellen Familienbild verpflichtet. Sie folgen damit auch der bisherigen Rechtsprechung, die die Ehe als die auf Dauer angelegte Verbindung zweier Menschen unterschiedlichen Geschlechts definiert. Nach Artikel 6 des Grundgesetzes stehen Ehe und Familie unter besonderem Schutz.

Allerdings sagt das Bundesverfassungsgericht auch, dass dieser Schutz nicht den Umkehrschluss zulässt, andere Formen von Lebensgemeinschaften seien weniger schützenswert.

Wie positionieren sich die Kirchen?

In der evangelische Landeskirche in Württemberg, Gastgeberin des Kirchentags Anfang Juni in Stuttgart, weiß man auch angesichts schwindender Mitgliederzahlen um den Diskussionsbedarf über die "Ehe für alle". Landesbischof Frank Otfried July betonte, das Familienbild Mann, Frau, Kind sei aktuell das prägende: "Ich möchte gerne die Institutionalität der klassischen Ehe gesichert sehen, räume aber ein, dass ich Menschen, die einander lieben und in einer verlässlichen Beziehung leben möchten, auch nicht den persönlichen Zuspruch verweigern will."

Aus dem Vatikan kam scharfe Kritik am irischen Ja für die Gleichstellung. Dort sprach Kardinal-Staatssekretär Pietro Parolin, der als rechte Hand des Papstes gilt, von einer "Niederlage für die Menschheit".

In welcher Hinsicht sind homosexuelle und heterosexuelle Paare bereits gleichgestellt?

Deutschland hat 2001 unter der damaligen rot-grünen Regierung die eingetragene Lebenspartnerschaft für Schwule und Lesben eingeführt und des Öfteren nachgebessert. Die Entscheidungen fielen allerdings häufig nicht ganz freiwillig.

Mehrfach hat das Bundesverfassungsgericht die rechtliche Benachteiligung homosexueller Paare als grundgesetzwidrig abgemahnt. Eingetragene Partnerschaften sind inzwischen unter anderem im Steuerrecht nach dem Ehegatten-Splitting gleichgestellt worden sowie bei der Hinterbliebenen-Versorgung und im Beamtenrecht. Auch homosexuelle Beamte bekommen den Kinderzuschlag. Zudem fällt die Grunderwerbssteuer weg, wenn ein Lebenspartner sein Grundstück an den anderen verkauft.

Kommt das Adoptionsrecht für homosexuelle Paare?

Im Adoptionsrecht bleibt die entscheidende Gleichstellung (vorerst) aus. Bislang kann ein Partner das leibliche Kind seines Lebenspartners adoptieren. Seit 2014 gibt es nach dem entsprechenden Verfassungsgerichtsurteil zudem die Möglichkeit der Sukzessivadoption: Das von einem Partner bereits adoptierte Kind kann unter Umständen im Nachgang auch der andere Partner adoptieren.

Rechtlich nicht zulässig ist bislang die gemeinsame Adoption eines Kindes. Damit hat sich bereits das Bundesverfassungsgericht beschäftigt. Die Karlsruher Richter sprachen zwar kein Urteil, machten aber deutlich, dass sie die Ungleichbehandlung von Ehen und Partnerschaften bei der Adoption nicht gutheißen.

Ist Deutschland im europäischen Vergleich eher fortschrittlich oder rückständig?

Eine ganze Reihe europäischer Länder haben die Ehe für homosexuelle Paare geöffnet oder werden es tun. Zuletzt sprachen sich die überwiegend katholischen Iren in einem Referendum dafür aus. Die Niederlande führten die gleichgeschlechtliche Ehe 2001 ein. Es folgten Belgien, Spanien, Norwegen, Schweden, Portugal, Island, Dänemark, Frankreich, Großbritannien mit Ausnahme von Nordirland, Luxemburg, und ab März 2017 ist auch Finnland dabei.

Am 8. Februar 2015 scheiterte in der Slowakei ein Referendum, das die Rechte Homosexueller dauerhaft beschneiden sollte. Eine von der katholischen Kirche unterstützte "Allianz für die Familie" hatte ein Verbot der Homo-Ehe durchsetzen wollen. Bei der Volksabstimmung gab es zwar mehr als 90 Prozent Ja-Stimmen. Das reichte aber nicht, weil nur 21,4 Prozent der Bürger ihre Stimme abgaben; erforderlich wären 50 Prozent gewesen.

Kroatien hat sich 2013 mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, das christliche Ehemodell in der Verfassung festzuschreiben. Ein ähnlich konservatives Referendum in Slowenien von 2012 wurde im März vom Parlament für verfassungswidrig erklärt.

Nach dem irischen Referendum und dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf mehren sich in Deutschland die Stimmen, die eine Gleichstellung von Ehen und Lebenspartnerschaften fordern. Geht es nach Thüringen und Rheinland-Pfalz, sollen homosexuelle Paare völlig gleichgestellt werden. Die beiden Bundesländer planen eine entsprechende Bundesratsinitiative.