Hintergrund

Einbürgerungsrecht Wie wird man Deutscher?

Stand: 10.07.2008 12:00 Uhr

Der Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft ist nicht einfach.Acht Jahre muss man in der Regel hier leben, bevor man Deutscher werden darf. Ein Überblick über die Anforderungen, die man erfüllen muss, um eingebürgert zu werden.

Knapp 7,3 Millionen Ausländer leben bei uns, knapp ein Viertel von ihnen wurde bereits hier geboren. Rund 125.000 Ausländer wurden 2006 eingebürgert, darunter 33.000 Türken und rund 17.000 aus dem Gebiet des früheren Jugoslawien.

Die wichtigste Bedingung, um Deutscher zu werden: Der Einbürgerungswillige muss sich seit acht Jahren durchgehend in Deutschland aufgehalten haben. Unterbrechungen durch Aufenthalte von bis zu sechs Monaten im Ausland werden allerdings geduldet. Wer an einem Integrationskurs teilgenommen hat, kann diese Frist im Übrigen um ein Jahr verkürzen.

Bewerber muss sich und seine Familie selbst unterhalten

Für eine Einbürgerung muss der Bewerber für die deutsche Staatsbürgerschaft außerdem für sich und seine Angehörigen selbst aufkommen können. Er darf keine Sozialleistungen wie etwa Arbeitslosengeld II erhalten, es sei denn er ist nicht dafür verantwortlich, dass er solche Leistungen in Anspruch nehmen muss.

Sprachkenntnisse sind Pflicht

Auch deutsche Sprachkenntnisse muss der Einbürgerungswillige nachweisen und zwar in Wort und Schrift. Das geschieht zum Beispiel durch einen Test oder die Teilnahme an Sprachkursen. Auch der erfolgreiche Besuch einer deutschsprachigen Schule reicht als Nachweis der Sprachkenntnisse. Ausnahmen gibt es bei Behinderungen oder altersbedingten Einschränkungen.

Einbürgerungstest kommt im Herbst 2008

Wie weit die Neubürger über Gesellschaft, Politik und Recht in Deutschland Bescheid wissen, soll künftig in einem Einbürgerungstest geprüft werden. Der wird 310 Fragen umfassen, aus denen jeweils 33 Fragen ausgewählt werden. Ein deutscher Hauptschulabschluss kann den Einbürgerungstest ersetzen.

Schwere Straftaten verhindern Einbürgerung

Ist der Ausländer wegen einer schweren Straftat verurteilt worden, kann er nicht mehr eingebürgert werden. Nicht hinderlich für eine Einbürgerung sind Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten auf Bewährung. Mehrere Verurteilungen werden jedoch zusammengerechnet. Luft gegen den Bewerber im In- oder Ausland ein Ermittlungsverfahren, ist eine Einbürgerung bis zum des Ende des Verfahrens oder einer Gerichtsentscheidung nicht möglich.

Aufenthalt muss auf Dauer ausgerichtet sein

Über diese Bedingungen hinaus muss der Antragsteller für die Jahre vor seiner Einbürgerung einen "gesicherten Aufenthaltsstatus" nachweisen.

Das nimmt der deutsche Gesetzgeber automatisch für alle EU-Bürger und Bürger von Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweizer an sowie für die, die eine EU-Aufenthaltserlaubnis haben. Ausreichend ist auch eine Niederlassungserlaubnis in Deutschland - das ist eine unbefristete und nicht eingeschränkte Aufenthaltserlaubnis. Letztere tut es auch, sie darf aber nicht etwa nur zum Zweck einer Ausbildung oder wegen der Flucht aus Kriegsgebieten etc. beschränkt sein.

Bekenntnis zum Grundgesetz

Nicht zuletzt muss sich der Bewerber zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen und erklären, dass er keine ungesetzlichen Aktivitäten gegen Verfassungsorgane oder Gewalttaten zum Nachteil der Bundesrepublik plant. Überprüft wird das durch eine obligatorische Nachfrage beim Verfassungsschutz. Die bisherige Staatsbürgerschaft muss im Übrigen in der Regel aufgegeben werden.

Wer alles erfüllt, hat ein Recht auf Einbürgerung

Wer alle diese Forderungen erfüllt, hat einen Rechtsanspruch auf die Einbürgerung. Man spricht daher von einer "Anspruchseinbürgerung". Aber auch wenn einige der Bedingungen nicht erfüllt sind, kann man Deutscher werden. In diesem Fall ist von einer "Ermessenseinbürgerung" die Rede, denn die Behörden-Vertreter handeln hier nach ihrem eigenen Ermessen. So kann etwa eine Einbürgerung trotz Bezug einzelner Sozialleistungen wie etwa Erziehungsgeld erfolgen, wenn absehbar ist, dass der Neubürger seinen Lebensunterhalt bald aus eigenen Kräften bestreiten kann. Auch die formellen Voraussetzungen hinsichtlich der Aufenthaltserlaubnis können in verschiedenen Fällen geringer ausfallen. Auslandsdeutsche und Flüchtlinge können auch bereits nach weniger als acht Jahren eingebürgert werden.

Kinder und Ehegatten können mit eingebürgert werden, auch wenn sie sich noch nicht acht Jahre in Deutschland aufgehalten haben. Für sie gelten unterschiedliche Fristen.

Auch Heirat führt zur Einbürgerung

Ehepartner von Deutschen haben einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung. Auch sie müssen jedoch die Voraussetzungen und Fristen einhalten. Letztere können aber kürzer sein, in der Regel reichen drei Jahre. Deutschkenntnisse – wenn auch in geringerem Maße – müssen sie ebenfalls nachweisen.

2004 waren rund zwei der Drittel der eingebürgerten Personen Ausländer, die seit acht Jahren oder länger hier lebten. Etwa ein Sechstel der Eingebürgerten waren Ehegatten und Kinder.

Kostenlos ist die Einbürgerung nicht: Die Gebühr beträgt 255 Euro. Werden Kinder mit ihren Eltern deutsche Staatsbürger kostet das pro Kind noch einmal 51 Euro.