Dienstfahrzeuge von Politikern stehen im Regierungsviertel in einer Reihe.

Verkehrsclub Deutschland Dienstwagenregeln ein "enormes Steuerprivileg"

Stand: 26.08.2022 08:45 Uhr

Über die Besteuerung von Dienstwagen wird momentan kontrovers diskutiert. Der Verkehrsclub Deutschland hält die aktuellen Regeln für sozial ungerecht und fordert deren Abschaffung. FDP und Autoindustrie halten dagegen.

In der Debatte über die Regeln zur pauschalen Besteuerung von Dienstwagen hat sich nun auch der Verkehrsclub Deutschland zu Wort gemeldet: "Es ist ein enormes Steuerprivileg, das ökologisch und sozial ungerecht ist", sagte der verkehrspolitische Sprecher des Verbands, Michael Müller-Görnert, der Nachrichtenagentur dpa. Davon profitierten vor allem Besserverdienende. "Ein Dienstwagen ist viel günstiger, als wenn man ihn sich privat kaufen würde."

Nach Ansicht von Müller-Görnert sollte das sogenannte Dienstwagenprivileg komplett abgeschafft werden. Stattdessen sollte es ein Mobilitätsbudget geben, das Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermögliche, dienstliche und private Fahrten mit Verkehrsmitteln ihrer Wahl zu machen. Dazu könnten öffentliche Verkehrsmittel wie Bus und Bahn zählen, aber auch Carsharing, ein Fahrrad oder ein Taxi.

Lindner gegen höhere Abgaben

Die pauschale Besteuerung von Dienstwagen ist in der Ampelkoalition derzeit umstritten. Die Grünen wollen sie stärker an den CO2-Ausstoß des Autos knüpfen, um Anreize zum klimafreundlicheren Verkehr zu setzen und Einnahmen für den Staat zu generieren. Finanzminister und FDP-Chef Christian Lindner lehnt das ab. Er argumentiert, durch die steuerliche Besserstellung von Elektroautos gebe es bereits eine Klimawirkung.

Zudem verweist Lindner auf Studien und Rechtsprechung, nach denen die pauschale Besteuerung von Dienstwagen keinen Steuervorteil mit sich bringe. Es handele sich vor allem um eine steuerliche Vereinfachung, die es den Nutzerinnen und Nutzern erspare, ein Fahrtenbuch zu führen. Würde die Regelung abgeschafft, kämen für den Staat keine nennenswerten Mehreinnahmen raus.

Elektroautos steuerlich besser gestellt

Wer seinen Firmenwagen auch privat nutzt, hat einen sogenannten geldwerten Vorteil, der versteuert werden muss. Wer kein Fahrtenbuch führen will, kann die sogenannte Ein-Prozent-Regel nutzen. Für jeden Monat setzt man dabei ein Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs an. Fährt man einen Dienstwagen mit Listenpreis 50.000 Euro, beträgt der geldwerte Vorteil damit 500 Euro pro Monat. Auf diesen Betrag zahlt man dann Steuern.

Steuerlich bessergestellt werden Elektroautos: Bei reinen Elektrofahrzeugen, die nicht teurer als 60.000 Euro sind, müssen nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises angesetzt werden. Für teurere Elektroautos und Plug-in-Hybride sind es 0,5 Prozent. Unternehmen können den Kauf von Dienstwagen zudem von der Steuer absetzen.

Umweltschädliche Subvention?

Das Umweltbundesamt sieht in der Regelung eine umweltschädliche Subvention. Der tatsächliche geldwerte Vorteil sei vielfach höher als ein Prozent, heißt es in einer Analyse. Zumal das Tanken oft der Arbeitgeber bezahlt. Die steuerlichen Vergünstigungen für Dienstwagen verringerten zudem den Anreiz, öffentliche Verkehrsmittel zu verwenden, so das Umweltbundesamt. Bezogen auf 2018 und die damals geltende Regelung ergebe sich eine Subventionierung von mindestens 3,1 Milliarden Euro.

Dieses Geld würden die Grünen lieber zur Finanzierung eines günstigen Nahverkehrstickets nutzen. Die "Wirtschaftsweise" Veronika Grimm spricht sich ebenfalls für eine Abschaffung der Pauschalbesteuerung aus. "Das würde dem Staat zusätzliche Mittel bescheren, ungefähr im Rahmen von drei Milliarden Euro", sagte sie dem Bayerischen Rundfunk. Damit könne der Staat Fahrpreise senken und den Nahverkehr attraktiver machen.

Befürworter der bisherigen Regelung weisen auch auf die große Bedeutung für die deutsche Automobilindustrie hin. Firmen- und Dienstwagen würden zu großen Teilen in Deutschland produziert, sagte der Branchenexperte Ferdinand Dudenhöffer. Damit verbunden sei eine erhebliche Wertschöpfung bei Zulieferern und Autobauern in Deutschland. Dies gelte insbesondere für die Mittelklasse, obere Mittelklasse und die Oberklasse.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete MDR-aktuell am 24. August 2022 um 12:13 Uhr.