Nach Gerichtsbeschluss zu "Schmähkritik" Böhmermann wehrt sich gegen Verfügung

Stand: 18.05.2016 17:29 Uhr

Moderator Böhmermann will die einstweilige Verfügung gegen sein Gedicht "Schmähkritik" nicht hinnehmen. Dem Gericht seien schwere handwerkliche Fehler unterlaufen, erklärte sein Anwalt. Passagen waren wegen ehrverletzenden Inhalts gegen Präsident Erdogan verboten worden.

Der Satiriker und ZDF-Moderator Jan Böhmermann wehrt sich gegen die einstweilige Verfügung gegen sein Gedicht "Schmähkritik" über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan. Dem Hamburger Landgericht seien bei seiner Entscheidung schwere handwerkliche Fehler unterlaufen, sagte Böhmermanns Anwalt Christian Schertz.

Frist für Erdogan

Schertz will Erdogan nun über das Gericht eine Frist von vier Wochen setzen lassen. Innerhalb dieser Zeit müsse der türkische Präsident dann eine sogenannte Hauptsacheklage erheben. Sollte er das nicht tun, verfalle die Verfügung. Notfalls wolle er mit seinem Mandanten auch bis zum Bundesverfassungsgericht gehen, kündigte Schertz an.

Böhmermann darf nach der Entscheidung des Landgerichts vom Dienstag die "schmähenden und ehrverletzenden Passagen" seines Gedichts über den türkischen Präsidenten nicht mehr wiedergeben.

"Man kann auch kein Ölgemälde sezieren"

Der Anwalt nannte die Verfügung "eklatant falsch". "Jan Böhmermann hat in einer Gesamtperformance gezeigt, was in Deutschland erlaubt ist und was nicht", sagte Schertz. Das Gericht habe aber einzelne Passagen aus dem Gedicht untersagt. Ein solches Vorgehen sei beispielsweise bei journalistischen Texten möglich, nicht jedoch in der Kunst. "Man kann auch kein Ölgemälde sezieren." Das Gedicht müsse in seinem Zusammenhang gesehen werden.

Diesem pflichtete auch der stellvertretende FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki bei. In der "Bild" kritisierte er diese Differenzierung: "Man kann das Gedicht nicht insgesamt als Satire einstufen und dann in Einzelteile zerlegen und einige Teile rausnehmen. Das wäre so, als wenn man das Bild der Mona Lisa zum Kunstwerk erklärt, um ihr das Lächeln wegen aufreizenden Flirts untersagen zu wollen."

A. Schröder, DLF, 18.05.2016 10:13 Uhr