Karl Lauterbach spricht bei der Sitzung des Bundestags.

Diskriminierung von Homosexuellen Schwule sollen leichter Blut spenden dürfen

Stand: 10.01.2023 09:29 Uhr

In der Richtlinie zum Blutspenden gelten für homosexuelle Männer bisher höhere Hürden. Das will Gesundheitsminister Lauterbach nun per Gesetz ändern. Entscheidend sei das Risikoverhalten potenzieller Spender.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will beim Blutspenden die Diskriminierung von Männern, die Sex mit Männern haben, beenden. Das gehe aus einem Änderungsantrag zum Transfusionsgesetz hervor, berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). "Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität dürfen keine Ausschluss- oder Rückstellungskriterien sein", heiße es darin.

Die Gesetzesänderung soll demnach zum 1. April in Kraft treten und die Bundesärztekammer verpflichten, danach innerhalb von vier Monaten im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut die Blutspende-Richtlinien anzupassen.

Für Blutspenden ist die Richtlinie der Bundesärztekammer entscheidend. Laut der im Moment gültigen Version der Richtlinie dürfen Männer, die Sex mit Männern haben, nur dann Blut spenden, wenn sie in den zurückliegenden vier Monaten keinen Sexualverkehr mit "einem neuen oder mehr als einem Sexualpartner" hatten. Bei allen anderen Personen besteht die viermonatige Sperre dagegen nur bei "häufig wechselnden Partnerinnen und Partnern".

Lauterbach: Blutspenden "eine Frage von Risikoverhalten"

Die Bundesärztekammer müsse endlich nachvollziehen, was im gesellschaftlichen Leben längst Konsens sei, sagte Lauterbach dem RND. "Ob jemand Blutspender werden kann, ist eine Frage von Risikoverhalten, nicht von sexueller Orientierung. Versteckte Diskriminierung darf es auch bei diesem Thema nicht geben", erklärte der Gesundheitsminister.

Mit dem nun angekündigten Änderungsantrag setzt Lauterbach eine Bestimmung aus dem Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP aus 2021 um. "Das Blutspendeverbot für Männer, die Sex mit Männern haben, sowie für Trans-Personen schaffen wir ab, nötigenfalls auch gesetzlich", heißt es in dem Vertrag.

Mit der geplanten Gesetzesänderung solle die Bundesärztekammer verpflichtet werden, ihre Blutspende-Richtlinien innerhalb von vier Monaten entsprechend anzupassen, berichtet das RND. "Ob jemand Blutspender werden kann, ist eine Frage von Risikoverhalten, nicht von sexueller Orientierung. Versteckte Diskriminierung darf es auch bei diesem Thema nicht geben", sagte Lauterbach dem Netzwerk. Die Bundesärztekammer müsse endlich nachvollziehen, was im gesellschaftlichen Leben längst Konsens sei.

Aidshilfe: Letzte Änderung noch immer diskriminierend

Die Richtlinie für Blutspenden war zuletzt 2021 leicht gelockert worden. Unter anderem die Deutsche Aidshilfe sprach aber weiterhin von einer Diskriminierung von Schwulen sowie Stigmatisierung von Transpersonen.

Nach dem Entwurf des Änderungsantrags werde nunmehr vorgeschrieben, dass das sexuelle Risiko, das zu einem Ausschluss oder einer Rückstellung von der Spende führt, nur auf "Grundlage des individuellen Verhaltens der spendewilligen Person" ermittelt werden darf, berichtet das RND weiter.

Georg Schwarte, Georg Schwarte, ARD Berlin, 10.01.2023 10:04 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete MDR aktuell Radio am 22. November 2022 um 06:00 Uhr.