Ein Landwirt fährt mit einer Pestizid- und Düngerspritze über ein Feld

EU-Gericht Glyphosat-Studien müssen veröffentlicht werden

Stand: 20.03.2019 09:54 Uhr

Das öffentliche Interesse wiegt schwerer als Geschäftsinteressen: Das Gericht der EU hat die EU-Lebensmittelbehörde dazu verpflichtet, umstrittene Glyphosat-Studien zu veröffentlichen.

Vier grüne Europaparlamentarier aus verschiedenen Ländern und ein britischer Aktivist haben geklagt: 2016 wollten sie Auskunft von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, der EFSA, bekommen. Es ging um Studien zu der Frage, ob Glyphosat eine krebserregende Wirkung hat.

Die Weltgesundheitsorganisation hatte Glyphosat ein Jahr zuvor als "wahrscheinlich krebserregend" eingestuft. Die EFSA dagegen hatte das wenig später verneint.

Deshalb fragten die Abgeordneten nach: EFSA berufe sich auf eine Vielzahl von unveröffentlichten Studien, die die WHO nicht gehabt hätte. Ob sie die auch bekommen könnten.

Nur ein Teil der Studien war freigegeben

Die EFSA gab schließlich einen Teil der 75 Studien frei. Den Rest dürfe sie nicht veröffentlichen, weil das die Geschäftsinteressen der Firmen verletzen würde, die die Studien vorgelegt hatten. Die Daten, die die Behörde freigegeben hätte, würden ausreichen, um das Risiko von Glyphosat zu beurteilen.

Auch die Namen der Experten, die zu den Studien beigetragen hätten, würde sie nicht veröffentlichen und außerdem nichts zu der Frage, ob diese vielleicht einen Interessenkonflikt hätten - also inwiefern sie den Firmen verpflichtet seien.

Die EU-Richter der ersten Instanz sagen nun: So geht es nicht. Nach europäischem Recht müssen die Interessen der Firmen zurückstehen, wenn das Interesse der Öffentlichkeit überwiegt.

Wann das der Fall sei, würden die europäischen Gesetze genau festlegen: So müsse die Öffentlichkeit bei Emissionen - also bei Auswirkungen auf die Umwelt - über alles informiert werden. Es gehe nicht um hypothetische, also nur um mögliche Emissionen.

Emissionen von Glyphosat sind real

Hier sei ganz klar: Es handele sich um eines der gängigsten Unkrautvernichtungsmittel in der EU. Die Emissionen von Glyphosat in der Umwelt seien real. Rückstände fänden sich unter anderem in Pflanzen, im Wasser und in Lebensmitteln, so die Richter.

Das Interesse der Öffentlichkeit bestünde also nicht nur darin zu wissen, was freigesetzt wird, sondern auch zu verstehen, in welcher Weise dadurch die Umwelt langfristig beeinträchtigt werden kann.

Es gehe darum, für die Öffentlichkeit möglichst alle Informationen zu haben, damit möglichst viele den Entscheidungsprozess über die Zulassung von solchen Pflanzenschutzmitteln begleiten können. Diejenigen, die über solche Fragen entscheiden, sollten in der Lage sein, auf Grundlage eines breiten öffentlichen Verständnisses zu entscheiden.

Die Richter des europäischen Gerichts berufen sich dabei auf frühere Entscheidungen aus Luxemburg. Auch die zweite Instanz, der EuGH, hatte schon pro Auskunft entschieden.  Das heißt, wenn die EFSA gegen dieses Urteil Rechtsmittel einlegt, ist durchaus möglich, dass sie dort wieder unterliegt.

Gigi Deppe, Gigi Deppe, SWR, 07.03.2019 13:18 Uhr


Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete tagesschau24 am 07. März 2019 um 11:30 Uhr.