Parlamentswahl in der Türkei Teilergebnisse deuten auf AKP-Erfolg hin

Stand: 01.11.2015 17:38 Uhr

Ein Großteil der Stimmen der Parlamentswahl in der Türkei sind ausgezählt. Nach Teilergebnissen liegt die Regierungspartei AKP von Präsident Erdogan vorne und könnte die absolute Mehrheit erreichen. Doch belastbar sind die Ergebnisse noch nicht.

Bei der Neuwahl zum Parlament in der Türkei liegt die islamisch-konservative Regierungspartei AKP nach Teilergebnissen vorne. Nach Auszählung von zwei Drittel der Stimmen kommt die Partei von Präsident Recep Tayyip Erdogan auf 51,9 Prozent, wie der staatliche Fernsehsender TRT berichtete. Sollte sich der Trend bestätigen, könnte die AKP die Regierung allein stellen.

Diese Teilergebnisse sind aber erfahrungsgemäß noch nicht belastbar. Die Ergebnisse können sich noch deutlich ändern, weil die Auszählung in einigen der größten Städte noch nicht abgeschlossen ist.

AKP strebt umstrittene Verfassungsreform an

Die AKP von Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan hatte ihre absolute Mehrheit bei der Wahl im Juni erstmals seit Übernahme der Regierung im Jahr 2002 verloren. Nachdem Koalitionsgespräche scheiterten, rief Erdogan Neuwahlen aus. Die Opposition warf dem Präsidenten vor, eine Koalition verhindert zu haben, um Neuwahlen zu erzwingen.

Die AKP strebt ein Präsidialsystem mit Erdogan an der Spitze an - dafür ist jedoch eine Verfassungsreform und eine entsprechend starke AKP-Alleinregierung nötig. Nach dem Wahldebakel im Juni hatte die AKP das Präsidialsystem im aktuellen Wahlkampf aber nicht mehr zum Thema gemacht. Beherrschendes Thema der AKP war angesichts der eskalierenden Gewalt im Land der Kampf gegen den Terrorismus.

Das Wahlsystem in der Türkei

Parteien in der Türkei müssen mindestens zehn Prozent der Stimmen erhalten, um ins Parlament einziehen zu können. Die Hürde ist damit doppelt so hoch wie in Deutschland.
Die 550 Sitze der Nationalversammlung werden je nach Bevölkerungszahl auf die 81 Provinzen der Türkei verteilt. Vergeben werden sie nach einer Mischung aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht.
Mit 276 Sitzen kann eine Partei alleine regieren. Um die Verfassung zu ändern, ist eine Zweidrittelmehrheit (367 Abgeordnete) nötig. Eine 60-Prozent-Mehrheit (330 Abgeordnete) reicht allerdings aus, um das Volk in einem Referendum über eine Verfassungsänderung abstimmen zu lassen.

Wahltag verlief friedlich

Bei der heutigen Wahl waren gut 54 Millionen Staatsbürger aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Die 2,9 Millionen wahlberechtigten Türken mit Wohnsitz im Ausland konnten bereits zuvor ihre Stimme in Botschaften und Konsulaten abgeben. 40 Prozent machten davon Gebrauch. Am Wahltag wurden zunächst keine Anschläge oder Gefechte gemeldet.

Das sah in den vergangenen Wochen noch anders aus. Der diesmal eher zurückhaltend geführte Wahlkampf war von Gewalt überschattet worden. Seit im Juli eine Waffenruhe zusammenbrach, eskaliert der Konflikt mit der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK wieder.

Zudem wurde die Türkei nach der Juni-Wahl von Anschlägen erschüttert, die der Terrormiliz "Islamischer Staat" angelastet wurden. Zum schwersten Anschlag seit Gründung der Republik kam es am 10. Oktober in der Hauptstadt Ankara, mehr als 100 Menschen starben. Die Staatsanwaltschaft machte den IS verantwortlich, der sich allerdings nicht zu der Tat bekannte. Nach Angaben des Innenministeriums waren am Sonntag 385.000 Sicherheitskräfte im Einsatz, um die Abstimmung zu schützen.