Streit um Roma-Ausweisung EU verzichtet auf Verfahren gegen Frankreich

Stand: 19.10.2010 15:10 Uhr

Die massenhafte Ausweisung von Roma hat für Frankreich kein juristisches Nachspiel. Die EU-Kommission verzichtet auf ein Strafverfahren. Man werde aber kontrollieren, ob die Regierung in Paris ihre Zusagen einhalte, sagte EU-Justizkommissarin Reding. Damit ist der Streit zwischen EU und Frankreich beigelegt.

Wochenlang schwelte der Streit zwischen EU und Pariser Regierung über die massenhafte Ausweisung von Roma aus Frankreich. Sogar mit einem Vertragsverletzungsverfahren hatte EU-Justizkommissarin Viviane Reding gedroht. Nun ist klar: die französische Regierung muss nicht mit einem juristischen Nachspiel rechnen.

"Wir werden das Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich zunächst nicht weiter verfolgen", sagte Reding nach einer Kommissionssitzung in Straßburg. Man halte die von Frankreich gegebenen Garantien zur vollständigen Umsetzung des EU-Rechts bei der Ausweisung von Roma für ausreichend. Die Kommission werde aber kontrollieren, dass Paris seine Zusagen auch einhalte.

Vieviana Reding

EU-Justizkommissarin Reding vermeldet: Der Streit zwischen der EU-Kommission und Paris ist beigelegt.

Streit, Vorwürfe und Entschuldigungen

Damit gilt der Streit als beigelegt. Zu den Höhepunkten der Auseinandersetzung gehörten die Aussage Redings, die Abschiebung tausender Roma aus Frankreich nach Bulgarien und Rumänien sei "eine Situation, von der ich dachte, dass Europa sie nach dem Zweiten Weltkrieg nicht noch einmal erleben werde". Sie entschuldigte sich später dafür. Eine lautstarke Debatte zwischen dem französischen Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy und Kommissionspräsident José Manuel Barroso belastete zudem das Gipfeltreffen der EU-Staats- und Regierungschefs Mitte September.

Streitpunkt: EU-Richtlinie

Bei dem Streit ging es um eine EU-Richtlinie, die jedem Bürger - somit auch Roma aus Bulgarien und Rumänien - das Recht auf Aufenthalt in jedem anderen EU-Staat garantiert. Sie gewährt gewisse Verfahrensrechte, so sind bei einer Ausweisung die persönlichen Umstände des Betroffenen zu prüfen wie sein Alter oder die Länge des Aufenthalts im Gastland. Die EU-Kommission warf Frankreich vor, das EU-Recht nicht in nationales Recht umgesetzt zu haben. Ende September hatte Brüssel mit einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen Verletzung der EU-Verträge gedroht.

In der vergangenen Woche lenkte Frankreich ein. Vor Ablauf eines Ultimatums kündigte die Pariser Regierung an, ihre Gesetzgebung zu ändern. Der EU-Kommission genügt das offenbar. Reding verweist auf übermittelte Unterlagen für Gesetzesentwürfe. "Frankreich hat also genau das getan, was die Europäische Kommission gefordert hat."