Hintergrund

Hintergrund UN-Resolution 1737: Sanktionen gegen Iran

Stand: 23.12.2006 18:26 Uhr

Der UN-Sicherheitsrat hat im Atomstreit mit dem Iran am Samstag einstimmig die Resolution 1737 verabschiedet, die Strafmaßnahmen gegen Teheran vorsieht. Nachfolgend einige der wichtigsten Punkte der Resolution.

Zeitraum: Der Iran muss umgehend , einschließlich Forschung und Entwicklung in diesem Bereich einstellen. Dasselbe gilt für die Arbeit an Projekten im Zusammenhang mit Schwerwasserreaktoren. Die Internationale Atomenergiebehörde (IAEO) soll innerhalb von 60 Tagen prüfen, ob der Iran den Forderungen nachgekommen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, soll der UN-Sicherheitsrat weitere Maßnahmen gemäß Artikel 41, Kapitel 7, beschließen. Dieses Kapitel der UN-Charta schließt militärische Strafmaßnahmen aus.

Handelssanktionen: Die UN-Mitgliedstaaten werden verpflichtet, direkte und indirekte Lieferungen, den Verkauf oder Transfer von Material, Ausrüstung, Gütern und Technologie, die zum Atom- und Raketenprogramm des Landes beitragen könnten, an den Iran zu unterbinden.

Reisebeschränkungen: Die UN-Mitgliedstaaten müssen ein Komitee des Sicherheitsrates über Reisen von zwölf namentlich aufgelisteten Verantwortlichen des iranischen Atom- und Raketenprogramms informieren.

Finanzsanktionen: Die UN-Mitgliedstaaten müssen umgehend alle Geldmittel, Finanzguthaben und anderen wirtschaftlichen Ressourcen auf ihrem Gebiet einfrieren, wenn diese direkt oder indirekt mit dem Atom- oder Raketenprogramm des Iran in Verbindung stehen.

Sanktionen im Bildungsbereich: Die Ausbildung iranischer Staatsbürger wird untersagt in Bereichen, die für das Atom- und Raketenprogramm genutzt werden könnten. Die Internationale Atomenergiebehörde IAEO wird beauftragt, innerhalb von 60 Tagen zu prüfen, ob der Iran der Forderung der Uno nach einem Stopp seiner atomaren Aktivitäten, unter anderem der Urananreicherung, nachgekommen ist.

(Quelle: AFP)