EU-Justizminister einigen sich auf Standards Minimalkompromiss im Kampf gegen Rassismus

Stand: 19.04.2007 18:48 Uhr

Der Kompromiss ist da. Die 27 EU-Staaten haben sich nach jahrelangen Verhandlungen auf einen Beschluss geeinigt, der rassistische Äußerungen europaweit unter Strafe stellt. Allerdings sind weitreichende Ausnahmen möglich - etwa in Dänemark, wo manches unter die Meinungsfreiheit fällt, was in Deutschland strafbar wäre.

Im Kampf gegen Rassismus und Fremdenhass gibt sich die Europäische Union erstmals gemeinsame Mindeststandards. Darauf verständigten sich die Justizminister der Mitgliedsstaaten unter Leitung der deutschen Ratsvorsitzenden Brigitte Zypries bei Verhandlungen in Luxemburg.

Künftig steht damit in allen 27 EU-Staaten die Aufstachelung zu Gewalttaten aus rassistischen oder fremdenfeindlichen Motiven unter Strafe. Darauf sollen Gefängnisstrafen zwischem einem Jahr und drei Jahren stehen. Auch das Leugen oder Verharmlosen von Völkermorden wie dem Holocaust, aber auch dem Genozid in Ruanda, wird unter Strafe gestellt.

Meinungsfreiheit kann dennoch höher wiegen

Allerdings setzen einige Staaten unter Hinweis auf die Meinungsfreiheit Klauseln durch, die ihnen ein Abweichen von den allgemeinen Regeln erlauben. So beruft sich etwa Dänemark, wo die Meinungsfreiheit weitreichender ausgelegt wird als in Deutschland, auf die Einschränkung, dass es rassistische Äußerungen nur bestrafen muss, wenn diese die öffentliche Ordnung stören, bedrohlich oder beleidigend sind.

Ein europaweites Verbot des Hakenkreuzes wie in Deutschland wird es allerdings nicht geben. Einen entsprechenden Vorstoß hatte die deutsche EU-Ratspräsidentschaft bereits im Januar fallen gelassen.

Der Dachverband Europäische Netz gegen Rassismus kritisierte den Beschluss als zu schwach. Auch aus Diplomatenkreisen hieß es, der er habe eher den Charakter eines "politischen Signals". "Die Entscheidung ist wichtig, weil Europa auf gemeinsamen Werten gründet", sagte EU-Justizkommissar Franco Frattini.

Balten wollten auch stalinistischen Verbrechen einschließen

In den vergangenen sechs Jahren waren in der EU bereits zwei ähnliche Beschlussanläufe gescheitert. Mehrere osteuropäische Staaten hatten bis zuletzt vehement gefordert, auch das Leugnen von Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Stalin-Ära zu ächten. Wortführer war Litauen - das wie seine baltischen Nachbarn Estland und Lettland am Ende des Zweiten Weltkriegs von der Sowjetunion annektiert worden war. Ihre Forderung führte zu einer separaten Erklärung des Ministerrates. Darin heißt es, der Ratsbeschluss beziehe sich nicht auf Verbrechen aus anderen Gründen als Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Der Rat bedauere aber alle diese Verbrechen, die Taten totalitärer Regime eingeschlossen.